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Mittwoch, 24. September 2014, 10:23 Uhr

Grote: Aufruf zu angemessener Wohnraumversorgung

"Ordnungsrecht schafft keinen Wohnraum..."

Neue Mietwohnungen braucht das Land, Foto: Infoarchiv

Neue Mietwohnungen braucht das Land, Foto: Infoarchiv

Hans-Georg (Felix) Becker | Hans-Joachim Grote, Oberbürgermeister in Norderstedt und Vorsitzender des Städteverbandes Schleswig-Holstein, macht sich für „städtische Wohnbündnisse“ stark. „Wir brauchen Wachstums- und Anpassungsstrategien für die Bedingungen des demografischen Wandels und die veränderten Lebensverhältnisse. Ziel städtischer Wohnungspolitik ist es, allen Einwohnerinnen und Einwohnern eine angemessene Wohnversorgung zu ermöglichen“, so Grote in einer Pressemitteilung des Städteverbandes. Es läge im Interesse von Städten und Wohnungswirtschaft, die jeweiligen Stärken und guten Potentiale durch Ausbau und Verstetigung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit noch besser zu nutzen. Den passenden Rahmen dazu könnten städtische Wohnbündnisse schaffen.

In diesem Zuge verabschiedeten Städtetag, Städtebund und der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) eine gemeinsame Erklärung. Dr. Joachim Wege, VNW-Verbandsdirektor: „Wir haben die Schleswig-Holsteiner Erklärung mit erarbeitet, weil die Städte und unsere Mitgliedsunternehmen im selben Boot sitzen.“ Man sei in einer Art Schicksalsgemeinschaft. Städten und Wohnungsunternehmen gehe es gut, wenn der Standort für Menschen attraktiv sei. Gutes und bezahlbares Wohnen gehöre dazu. Starke Worte.

Oberbürgermeister Hans-Joachim Grote, Foto: Stadt Norderstedt

Oberbürgermeister Hans-Joachim Grote, Foto: Stadt Norderstedt

Grote ist in Hinblick auf die Diskussion um eine Kappungsgrenzenverordnung und ggf. auch Mietpreisbremse kritisch: „Ordnungsrecht schafft keinen Wohnraum, dort wo er benötigt wird. Notwendig sind Investitionsanreize, der Erhalt des Zweckvermögens Wohnraumförderung und die dauerhafte Absicherung der Regionalisierungsmittel über das Jahr 2019 hinaus.“

Die bestehende Kappungsgrenze besagt, dass innerhalb von drei Jahren Mieterhöhungen 20% der vor der Mieterhöhung bestehenden Miete nicht überschreiten dürfen. Seit 2013 besteht für Bundesländer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit die Mieterhöhungen auf 15% zu begrenzen. In Schleswig-Holstein wurden die Gemeinden vom Innenministerium um ihre Einschätzung gebeten, ob damit vor Ort eine Verbesserung bei bezahlbarem Wohnraum zu erreichen wäre. Auf der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses legte die Verwaltung zu der Gesamtthematik eine Mitteilungsvorlage vor. Danach ist eine Absenkung der Kappungsgrenze in Norderstedt nicht das geeignete Instrument, um zu einer Entspannung auf dem Wohnungsmarkt zu kommen. „Es ist kein Fall bekannt, in dem es zu einer Mieterhöhung gekommen ist, die durch die Absenkung der Kappungsgrenze auf 15% zu verhindern gewesen wäre. Selbst bei den aktuell in den lokalen Medien diskutierten Mieterhöhungen der Wohnungsbaugesellschaft Adlershorst beträgt die Mieterhöhung ca. 11%, d.h. selbst bei abgesenkter Kappungsgrenze wäre diese Mieterhöhung rechtmäßig“, heißt es in der Vorlage. Die Verwaltung hat dem Innenministerium entsprechend mitgeteilt, dass für die Stadt Norderstedt eine Absenkung der Kappungsgrenze nicht zwingend erforderlich ist, jedoch eine Förderung des Mietwohnungsneubaus – insbesondere im unteren und mittleren Wohnungsmarktsegment – entscheidend zu einer Verbesserung beitragen würde. Die auf bundespolitischer Ebene diskutierte „Mietpreisbremse“ bei Wiedervermietung wird dahingegen als wesentlich sinnvoller für Norderstedt erachtet. Unverhältnismäßige Mietpreissprünge (von 20, 30 oder mehr Prozent) sollen damit verhindert werden. Zwischenzeitlich hat sich die Berliner Regierungskoalition auf einen Gesetzesentwurf geeinigt. Allerdings wird es bis zur Verabschiedung oder gar Umsetzung sicher noch viele Diskussionen geben.

Da das Grundproblem – nämlich fehlende Wohnungen – weder mit der Kappungsgrenzenverordnung noch mit der Mietpreisbremse behoben werden kann, wurden mit den Wohnungsunternehmen in Norderstedt bereits Gespräche aufgenommen, um in einem gemeinsamen „Lokalen Bündnis für Wohnen in Norderstedt“ Strategien für mehr Wohnraum in der Stadt zu sorgen. „Dabei soll auch über eine Selbstverpflichtung der Unternehmen in Hinblick auf Mietpreissteigerungen gesprochen werden“ heißt es in der Verwaltungsvorlage abschließend.