+ + + ARCHIVIERTER INHALT + + +

Diese Seite kommt aus unserem Archiv und enthält möglicherweise Informationen, die nicht mehr aktuell sind. Bitte beachten Sie das Veröffentlichungsdatum dieser Seite.

Sonntag, 8. Januar 2012, 16:31 Uhr

Streit ums HaK geht weiter

Gericht ordnet Räumung an, Kommunalaufsicht erklärt Bürgerbegehren für zulässig

November 2010: Soli-Transparent für das HaK an der Roten Flora

November 2010: Soli-Transparent für das HaK an der Roten Flora

Olaf Harning | Die seit Monaten anhaltende Auseinandersetzung um das alternative Jugendzentrum Hotel am Kalkberg (HaK) geht in die entscheidende Phase: Während Amtsrichter Dr. Mihai Vuia am 5. Januar die "umgehende Räumung" des Gebäudes am Bad Segeberger Kalkberg und seine Übergabe an die Stadt anordnete, erklärte die Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg ein für den Erhalt des HaK initiiertes Bürgerbegehren für zulässig. Jetzt prüft die Stadtverwaltung, ob dafür auch die nötigen 1.433 gültigen Unterschriften vorliegen.

Das Hotel am Kalkberg in

Das Hotel am Kalkberg in "vollem Schmiss"

Zuvor hatte eine "Mütterinitiative" aus dem Umfeld des Jugendzentrums Listen mit insgesamt fast 2.000 UnterzeichnerInnen eingereicht, oftmals finden sich auf derartigen Sammlungen jedoch zahlreiche Doppelungen und UnterstützerInnen aus umliegenden Gemeinden, die für das Bürgerbegehren nicht zulässig sind. Derweil ist nicht nur die Existenz des HaK selbst, sondern auch das Bürgerbegehren Gegenstand von Auseinandersetzungen: Während Bürgermeister Dieter Schönfeld (SPD) sowohl die Aufmachung der Unterschriftenlisten, als auch einen mit dem Begehren gemachten Finanzierungsvorschlag als "zu wenig neutral", bzw. "nicht greifbar" ablehnt, sieht Karin Grandt, Leiterin der Kommunalaufsicht, "die in der Gemeindeordnung gestellten Anforderungen an ein Bürgerbegehren" als erfüllt an. Dabei sei es, so Grandt gegenüber der Segeberger Zeitung, nicht entscheidend, ob die im Begehren gemachten Vorschläge wirklich funktionieren, da Bürger sich nicht detailliert in haushaltsrechtlichen Anforderungen auskennen müssen.

Das Bürgerbegehren scheint der letzte Rettungsanker des Hotel am Kalkberg zu sein, denn erst am vergangenen Donnerstag hatte das Segeberger Amtsgericht eine Klage der jugendlichen BetreiberInnen gegen die Räumung des HaK abgewiesen. Nach Meinung von Richter Mihai Vuia war die Kündigung des Nutzungsvertrages durch Bürgermeister Schönfeld im Oktober 2010 nicht nur rechtens, der Trägerverein "Selbst verwaltete Jugend in Segeberg e.V." müsse das Gebäude auch umgehend räumen und der Stadt Bad Segeberg übergeben. Außerdem wurde dem Verein, der in dem Rechtsstreit durch Rechtsanwalt Ulrich von Coler vertreten wird auferlegt, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Inhaltlich verwarf Vuia vor allem das Finanzierungskonzept der Jugendlichen, die anfallende Kosten des HaK auch künftig mit Einnahmen aus Konzerten und Kneipenabenden bestreiten wollen. Während der Bürgermeister noch am Donnerstag von einem "erwarteten Erfolg" sprach, kündigte HaK-Sprecherin Paula Marxen gegenüber den Lübecker Nachrichten an, das Urteil anzufechten.

Hintergrund des Konflikts, in dem sowohl Bürgermeister Schönfeld, als auch die meisten Kommunalpolitiker der Kreisstadt eine überaus harte Linie fahren, ist die weitgehende Weigerung der Jugendlichen im Hotel am Kalkberg, sich in den üblichen Stil der Jugendarbeit zu integrieren. Die von ihnen ausgerufene "Selbstverwaltung", die gelegentlich mit organisatorischen Mängeln einhergeht, wird überwiegend als Affront aufgefasst, statt sich über das ehrenamtliche Engagement zu freuen. Dabei schreckt insbesondere Dieter Schönfeld nicht davor zurück, die AktivistInnen öffentlich zu beschimpfen: Gegenüber den Lübecker Nachrichten nannte er sie kürzlich "Jugendliche, die nichts auf die Reihe kriegen", warf ihnen vor, nicht "ordnungsgemäß organisiert" zu sein und empfand es "als Zeitverschwendung, [sich] mit solchen Leuten auseinanderzusetzen". Durchaus konsequent also, dass er ein vom HaK ins Spiel gebrachtes Mediationsverfahren und zuletzt auch jedes Gesprächsangebot ausschlug. Nach der endgültigen Räumung des Gebäudes plant der SPD-Bürgermeister, bei den BetreiberInnen ausstehende Betriebskosten im fünfstelligen Bereich einzutreiben. Außerdem deutete Schönfeld an, das HaK könne bei Rechtskraft des Urteils sofort abgerissen werden - unabhängig vom möglicherweise laufenden Bürgerbegehren. Statt Jugendarbeit, die sich durch "unkontrollierten Kneipenbetrieb" finanziere, unterbreite Bad Segeberg jungen Menschen in Ausbildung und Beruf Angebote, etwa im Jugendtreff Alte Feuerwache. Das Personal für die Jugendsozialarbeit sei zuletzt "deutlich aufgestockt" worden.