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Freitag, 17. August 2012, 12:03 Uhr

Der Versuch einer Rechtfertigung

Bürgermeisterin wehrt sich gegen Vorwürfe

Infoarchiv Norderstedt | Wie berichtet, hatte die 1. Stellvertretende Bürgermeisterin Elisabeth von Bressensdorf die „Henstedt-Ulzburger Nachrichten“ von einer Pressekonferenz ausgeschlossen. Ihre jetzt per Pressemitteilung veröffentlichten Erklärungsversuche machen die Sache nicht besser.

In dieser Meldung stellt von Bressensdorf klar, dass sie zukünftig „persönliche Gespräche mit dem Herausgeber des Internet-Nachrichtenblattes, Herrn Schlömann, und seinen Mitarbeitern nicht mehr führen und sie dementsprechend auch nicht mehr zu den Pressekonferenzen einladen“ wird. Als „alleinigen Grund“ gibt sie den „Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung“ vor, ihrer Meinung nach, falschen Darstellungen an. Als Beispiel nennt sie „die durch die Berichterstattung der Henstedt-Ulzburger Nachrichten gezielten unterschwelligen Korruptionsanschuldigungen gegenüber der Verwaltung.“ Und das vor dem Hintergrund, das die Henstedt-Ulzburger Nachrichten ausdrücklich dementiert hatten, Korruptions-Anschuldigungen veröffentlicht zu haben.

Außerdem glaubt die stellvertretende Bürgermeisterin bei den Machern des Internet-Nachrichtendienstes ein „Desinteresse …an den Inhalten der Pressekonferenzen“ festgestellt zu haben. Fast schon ein wenig beleidigt beschwert sie sich in ihrer Pressemitteilung: „So haben alle zur Presserundfahrt eingeladenen Journalisten über die dort vorgestellten Themen berichtet. In den Henstedt-Ulzburger Nachrichten ist hierüber kein einziger Artikel zu finden.“ Sie blendet dabei völlig aus, dass es zur Freiheit der Presse gehört, selber zu entscheiden, worüber man berichtet – oder auch nicht.

Der verstörende Umgang mit der Pressefreiheit ruft nun auch den Journalistenverband (DJV) auf den Plan. Nach einem Bericht der Henstedt-Ulzburger Nachrichten kritisiert der Landesverband Schleswig-Holstein das Vorgehen der amtierende Bürgermisterin. Laut DJV verstößt die Bürgermeisterin gegen das im Landespressegesetz geregelte Informationsrecht der Presse. „Es ist den Behörden aus gutem Grund verboten, kritische Medien auszuschließen. Vielmehr ist es Aufgabe der Medien, Informationen zu sichten und zu bewerten“, so die Vorsitzende des DJV, Karla Frieben-Wischer. So isses.