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Sonntag, 3. Juni 2012, 12:08 Uhr

Kreissozialausschuss setzt umstrittene Mietobergrenzen aus

Jobcenter widerruft "Drohbriefe"

Olaf Harning | Das war überfällig: Nachdem der Sozialausschuss des Kreises Segeberg bereits Anfang Mai eine Art "Bestandsschutz" für die bisher anerkannten Mieten von BezieherInnen von Transferleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beschlossen hatte, nimmt das Jobcenter jetzt seine Umzugsaufforderungen zurück.

Die ausgesetzten Mietobergrenzen im Detail

Die ausgesetzten Mietobergrenzen im Detail

Wie berichtet hatte der Kreis Segeberg im September 2011 auf Grundlage einer Erhebung des Unternehmens Analyse & Konzepte neue Mietobergrenzen für LeistungsbezieherInnen festgelegt. Während die Werte im Kreisgebiet dabei zumeist sanken, wurden die Mietobergrenzen in Norderstedt teils deutlich angehoben. Die Folge: Seit Oktober vergangenen Jahres sind hier sogar viele "Sozialwohnungen" in den Augen von Kreisverwaltung und Jobcenter "zu teuer". Das Jobcenter forderte deshalb sein Klientel schriftlich auf, "die Mietkosten zu senken" und zu diesem Zweck im gesamten Kreis Segeberg nach günstigeren Wohnungen zu suchen. 

Heinz-Michael Kittler (DIE LINKE) kritisierte diese "Drohbriefe" von Beginn an, zumal die Betroffenen nach gefestigter Rechtsprechung keineswegs zu kreisweiten Umzügen gezwungen werden können. Während er nach den ersten Debatten im Sozialausschuss auch von der CDU um Joachim Miermeister unterstützt wurde, trat Ausschussvorsitzende Jutta Altenhöner (SPD) lange Zeit auf die Bremse in Sachen Kurskorrektur. In einem aktuellen Rundschreiben an die rund 800 Betroffenen stellt das Jobcenter nun fest: "Sie sind vorläufig nicht verpflichtet, sich um die Senkung der Kosten zu bemühen". Kreispolitik und Verwaltung prüfen derweil alternative Berechnungsmöglichkeiten für die Mietobergrenzen. Na also.