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Freitag, 23. Juli 2010, 18:00 Uhr

Korte vs. Bundesrepublik

Infoarchiv Norderstedt |  Weil die Bundesrepublik nach den Römischen Verträgen bereits seit 1957 verpflichtet war, ein Arzneimittelgesetz zu schaffen, das aber erst 1976 tat, hat der Staat seine Aufsichtspflichten verletzt und sich am Contergan-Skandal mitschuldig gemacht. So jedenfalls sieht es der Norderstedter Rechtsanwalt Otmar Korte (48), der 1962 als einer von 5.000 bis 10.000 "Contergan-Opfer" mit verkürztem Arm geboren wurde, und nach einem Bericht der Norderstedter Zeitung (NZ) jetzt die Bundesrepublik auf Schadenersatz verklagt. Contergan war zwischen Oktober 1957 und November 1961 vom Stolberger Unternehmen Grünenthal GmbH als Beruhigungs- und Schlafmittel für Schwangere vertrieben worden. Dessen Wirkstoff Thalidomid jedoch löste bei den Ungeborenen in großer Zahl Fehlbildungen aus, dennoch wurde das Mittel erst Monate nach Bekanntwerden der Probleme aus dem Verkehr gezogen. Mittlerweile hat Grünenthal insgesamt 150 Millionen Euro Entschädigung an Betroffene gezahlt, weitere 164 Millionen Euro zahlte die Bundesrepublik. Unklar ist nun, welche Erfolgsaussichten Korte mit seiner Klage hat. Gegenüber der NZ bestätigte das zuständige Bonner Landgericht gestern lediglich den Eingang der Klageschrift, das Bundeskanzleramt hatte vorab mitgeteilt, es bestünden keine Ansprüche gegen die Bundesregierung. Otmar Korte hatte übrigens bereits im Juli 2002 für Aufsehen in gesorgt: Damals gründete er mit 25 Gesinnungsgenossen den Norderstedter Ableger der "Schill-Partei", der Partei Rechtsstaatlicher Offensive (PRO). Gleich in seiner ersten öffentlichen Stellungnahme äußerte Korte damals Verständnis für die überharten Urteile des Amtsrichters Ronald Schill und sprach sich unter anderem für "Internierungslager für Ausländer" im Seuchen-Fall aus.

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