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Mittwoch, 4. November 2015, 11:38 Uhr

Auswirkungen werden wohl dürftgig bleiben

"Mietpreisbremse" soll ab 1. Dezember in Kraft treten

Infoarchiv Norderstedt | Die Landesregierung hat eine Mietpreisverordnung (Mietpreisbremse) beschlossen. Die Verordnung wird voraussichtlich zum 1. Dezember 2015 in Kraft treten. Danach unterliegen für die Dauer von höchstens fünf Jahren zwölf Kommunen dieser sog. Mietpreisbremse. Zu den Gebieten mit „angespannten Wohnungsmärkten“ gehört auch Norderstedt, neben Hörnum, Kampen, List, Sylt und Wyk auf Föhr, den Gemeinden Barsbüttel, Glinde, Halstenbek, Wenningstedt-Braderup, Wentorf bei Hamburg sowie der Landeshauptstadt Kiel.

Damit darf die Miete bei Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigen. Unverhältnismäßige Mietpreissprünge sollen so vermieden werden. Von dieser Beschränkung ausgeschlossen sind allerdings Neubauwohnungen und Erstvermietungen nach umfassenden Modernisierungen.

Eine großartige Entspannung des Wohnungsmarktes in Norderstedt ist von der Neuregelung nicht zu erwarten. Selbst die Verwaltung räumte bei der Behandlung der Thematik im Sozialausschuss ein, dass die Eignung der Verordnung, eine ausreichende Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum auch für Menschen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen sicherszustellen, „umstritten ist“. Und das Hauptproblem – fehlende Wohnungen – ist damit schon gar nicht behoben.

Veröffentlicht in Soziales mit den Schlagworten Mietpreisbremse, Norderstedt, Wohnungsmarkt