Jugendliche im Containerknast

Strafvollzugsamt übergeht Bedenken der JVA Glasmoor

Anscheinend sogar gegen Bedenken der Anstaltsleitung der Justizvollzugsanstalt Norderstedt-Glasmoor hat das Hamburger Strafvollzugsamt am 3. Mai beschlossen, künftig regelmäßig jugendliche Abschiebegefangene in Haus 3 der JVA Glasmoor einzuweisen. Dort sollen die Kids gemeinsam mit den meist erheblich älteren übrigen Gefangenen untergebracht werden und ausdrücklich keine gesonderte soziale Betreuung erhalten.

Die Unterbringung in Glasmoor wird verschiedenen Berichten nach immer dann erfolgen, wenn die bislang vorhandenen 5 Haftplätze für jugendliche Abschiebegefangene in der JVA Hannöversand ausgeschöpft sind.

Wie zum Trost für diesen jüngsten Akt inhumaner Ausländerpolitik der Hansestadt sollen die 16 bis 18jährigen nach Einschätzung der "Ausländerbeauftragten der Hamburger Justizvollzugsanstalten" in Glasmoor jedoch wesentlich besser aufgehoben sein, als auf der Elbinsel. Was das über die Unterbringung in Hannöversand aussagt, mag sich indes jede/r selber ausmalen.

Und während von dieser Maßnahme offiziell ausschließlich Flüchtlinge betroffen sein werden, die das 16. Lebensjahr überschritten haben, reißen die Berichte über wesentlich jüngere Abschiebegefangene nicht ab. Grund dafür: In Hamburg betreiben im Auftrag der Ausländerbehörde gleich mehrere umstrittene Mediziner mit ebenso umstrittenen Methoden die Festlegung des Alters jüngerer MigrantInnen. Nicht selten gelangen diese Ärzte dabei zu der Ansicht, dass ihre Patienten entgegen deren Angaben bereits 16 Jahre alt oder gar volljährig seien. Nicht auszuschließen also, dass im Abschiebeknast Glasmoor demnächst auch Kinder angetroffen werden können.

Quelle: Nadelstiche


Mail ans Infoarchiv
Last modified: Tue May 22 14:51:30 CEST 2001