Teures Tippen |
| Strafbefehl für Kritik an Abschiebeärzten |
Nach einer Hausdurchsuchung im Dezember und anschließenden Ermittlungen der Kieler Staatsanwaltschaft wurde dem Norderstedter Gewerkschafter Olaf H. jetzt ein Strafbefehl über 4.200,- DM zugestellt. Er soll für das Verfassen eines Textes zahlen, der den Anstaltsarzt der JVA Glasmoor angeblich gezielt böswillig verächtlich macht".
Olaf H. ist aktiver Bau-Gewerkschafter, schreibt als freier Journalist für den Kieler "Gegenwind" sowie die Norderstedter Zeitschrift "Nadelstiche" und . . . engagiert sich seit Jahren gegen den Abschiebeknast Glasmoor in Norderstedt. Für die antirassistische Berichterstattung über die Arbeit von Anstaltsarzt Dr. Hans H. Köhler in der JVA Glasmoor verhängte Amtsrichter Reinhard Leendertz jetzt "eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 60,00 DM" (in drei Fällen), die "auf eine Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 60,00 DM" zurückgeführt wird. Dabei griff Leendertz zu teilweise interessanten Begründungen.
So stellt seiner Auffassung nach die Bezeichnung "medizinische Sonderbehandlung" für die de facto gesetzlich eingeschränkte Gesundheitsversorgung abgelehnter AsylbewerberInnen einen Terminus dar, der die Arbeit Köhlers "mit nationalsozialistischen Massenmorden" gleichsetze. Die Formulierung "´gekaufte` ÄrztInnen von Ausländerbehörde und Justiz" für eigens von der Ausländerbehörde eingestellte MedizinerInnen hingegen unterstelle die Bestechlichkeit dieser Personen, einschließlich der "des Anzeigenden" (Dr. Köhler). Zudem soll mit dem Strafbefehl die Behauptung abgestraft werden, die für die Behörden arbeitenden ÄrztInnen würden "weniger nach medizinischem Wissen, sondern schlicht nach der Interessenlage der ´Abteilung für aufenthaltsbeendende Maßnahmen`" entscheiden. Eine Annahme, die im übrigen auch von verschiedenen Flüchtlingsräten und Flüchtlingshilfsorganisationen geteilt wird.
Diese Behauptungen soll H. nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in einem Text aufgestellt haben, der in Form eines Flugblattes am 15. August letzten Jahres vor der Norderstedter Praxis Dr. Köhlers verteilt worden war. Damals hatten etwa 10 AntirassistInnen auch eine Kundgebung zur umstrittenen Arbeit des Mediziners in der JVA Glasmoor abgehalten und Transparente entrollt.
Als nach einer Weile Polizeibeamte damit drohten, alle TeilnehmerInnen der Kundgebung mitzunehmen, hatte sich H. damals bereiterklärt, die Versammlung vor Ort anzumelden und somit die Lage entspannt. Dennoch wirft ihm Richter Leendertz jetzt vor, "als Veranstalter oder Leiter eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung" (§14 Versammlungsgesetz) durchgeführt zu haben.
Rund vier Monate nach der Kundgebung hatte sich der Gewerkschafter am Nikolaustag zunächst eine Hausdurchsuchung samt Beschlagnahme seiner gesamten Rechneranlage gefallen lassen müssen, weil nach Verlautbarung der Staatsanwaltschaft die Urheberschaft des Flugblattes sowie eines (in gewöhnlicher Form mit Initialen gekennzeichneten) Presseartikels zu selbigem Thema geklärt werden müsse. Erst rund zwei Monate später erhielt Olaf H. dann im Februar zumindest seinen Computer zurück, mußte sich aber mit dem "Verdacht der falschen Verdächtigung" im Fall Köhler sowie des für die Hamburger Justizbehörde arbeitenden Psychiaters Dr. Wolfgang Pinski auseinandersetzen.
Während die Verfolgungsbehörden zumindest vorerst von der Kriminalisierung des veröffentlichten Artikels Abstand genommen haben, blieb der Vorwurf der "falschen Verdächtigung" gegenüber Anstaltsarzt Köhler bestehen. Gegen den Strafbefehl hat Olaf H. mittlerweile Einspruch eingelegt.
Quelle: Nadelstiche