Kirchlicher Glasmoor-Spaziergang |
| Sonntag, 10. Juni 15.00h, Glasmoorstraße/Ecke Am Glasmoor |
Nordelbien demonstriert gegen Abschiebehaft
Für den 10. Juni mobilisieren wieder kirchliche Zusammenhänge zu einem Sonntagsspaziergang zur Abschiebehaftanstalt Glasmoor. Im folgenden dokumentieren wir den Aufruftext vollständig.
In § 57 des Ausländergesetzes ist die Abschiebungshaft geregelt. Eingesperrt wird demnach, wer hier als Ausländerin oder Ausländer keine amtliche Berechtigung zum Aufenthalt hat und seiner Ausreisepflicht nicht nachkommt. Immer wieder wird die Angst vor der Rückkehr in ihr Heimatland, in dem sie nicht selten gefoltert worden sind oder dem Terror von Krieg oder anderen Katastrophen zu entkommen suchten, auch Flüchtlingen zum Verhängnis. Sie werden in Abschiebungshaft genommen, weil ihre Angst oft größer ist, als die Rückkehrbereitschaft. Die Haft mündet unausweichlich in Abschiebung und gerät damit zur Auslieferung an die Sicherheitsstellen des Herkunftslandes ! Die kirchliche Flüchtlingshilfe in Gemeinden und Einrichtungen des Sprengel Hamburg sehen die Abschiebehaft als Teil einer Strategie, die Schutz suchenden Flüchtlinge schon im Vorfeld vom Versuch einer Einreise abschrecken soll.
Im Februar 1994 eröffnete die Hamburger Justiz das Abschiebegefängnis Glasmoor in Norderstedt vor den Grenzen der Hansestadt auf Schleswig-Holsteiner Landesgebiet. Die 84 Haftplätze bedient in der Regel die Hamburger Ausländerbehörde. Schleswig-Holstein hat 10 Plätze reserviert. Auch für Schleswig-Holstein soll es jedoch bald eine eigene Abschiebehaftanstalt geben. Geplant ist ein Gefängnis mit 56 Plätzen in Rendsburg zu bauen. Das kostet 400.000 DM.
In Glasmoor werden bei einer Stunde Hofgang Menschen täglich bis zu 23 Stunden in Sechs-Bett-Zellen weggeschlossen. Sie haben in der Regel nichts verbrochen, als ausreisepflichtig zu sein. In manchen Fällen dauert diese Haft monatelang. Der offensichtliche Vorteil für die Justizbehörde: Nahe Anbindung an den Flughafen Hamburg und schwer erreichbar für Besuche von Verwandten und UnterstützerInnen sind durch schlechte öffentliche Verkehrsanbindung kaum möglich, Rechsanwälten fehlt die Zeit und selbst das Deutsche Rote Kreuz, das Zugang hat, hält seine Sprechzeiten nur auf Anfrage ab. So bilden die Besuchsbemühungen der Glasmoorgruppe des Hamburger Flüchtlingsrates sowie die seelsorgerische Betreuung durch die Anstaltspastorin und den nordelbischen Flüchtlingsbeauftragten für nicht wenige Inhaftierte die einzigen Außenkontakte.
Vielen droht die Abschiebung in die Heimat, aus der sie vor politischer Verfolgung, Krieg oder Folter geflohen sind. Ihre Angst vor der Rückkehr wird mit Gefängnis bestraft. Verzweiflungstaten bis hin zu versuchten Selbsttötungen sind vorgekommen. Gegen Vollzugspersonal wird wegen brutaler Gewalttätigkeit gegenüber Inhaftierten staatsanwaltlich ermittelt . . .
Der Nordelbische Arbeitskreis Asyl in der Kirche führt seit Jahren sogenannte Sonntagsspaziergänge mit Andachten zum und vor dem Abschiebegefängnis Glasmoor durch. Ziel dabei ist es, mit den Inhaftierten Solidarität zu üben und für die Abschaffung der Abschiebehaft für Flüchtlinge zu demonstrieren.
Die Beteiligten evangelischer und katholischer Kirchengemeinden und die Einrichtungen kirchlicher Flüchtlingsarbeit laden Sie herzlich ein, teilzunehmen am vierteljährlichen Sonntagsspaziergang.
Sonntag, 10. Juni, 15:00 Uhr, Glasmoorstraße/Ecke Am Glasmoor
Nordelbischer Arbeitskreis Asyl in der Kirche
c/o DW LV Hamburg, Diakonisches Werk, Flüchtlingsarbeit
Schulweg 30
22844 Norderstedt
Tel.: 040 / 526 26 88.
Quelle: ebenda