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Donnerstag, 26. Januar 2012, 13:06 Uhr

Offener Brief an Bürgermeister Schönfeld

Bürgerbegehren HaK: Wird die Stadt Rechtsmittel einlegen?

Infoarchiv Norderstedt | Der Abriss des Gebäudes des selbstverwalteten Jugendkulturzentrums HaK wurde bereits 2010 mehrheitlich von der Bad Segeberger Stadtvertretung zugunsten einer anderweitigen Nutzung beschlossen. Eine UnterstützerInnen-Initiative sammelte darauf hin erfolgreich Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen den Abriss (wir berichteten). Die Kommunalaufsicht erklärte das Begehren für zulässig. Somit wäre der Weg für einen Bürgerentscheid frei. Das sieht Bürgermeister Dieter Schönfeld anders.

Er bringt zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung verwaltungsseitig einen Antrag ein, gegen die Zulässigkeitsentscheidung der Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg Rechtsmittel (Widerspruch) einzulegen. Er macht rechtliche Bedenken gegen die Formulierung „Wollen auch Sie, dass das städtische Gebäude Lübecker Str. 85 (ehem.“Hotel am Kalkberg“) für die Jugendkulturarbeit in der Kreisstadt erhalten bleibt, jedenfalls so lange bis gleichwertiger Ersatz zu Verfügung steht?“ geltend. Seiner Auffassung nach würde die Stadtvertretung bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid „die zukünftige Nutzung der Liegenschaft …vom Ausgang des Bürgerbegehrens abhängig machen.“ Wie wahr, ist das doch eigentlich auch Sinn eines derartigen Bürgerentscheids. Natürlich haben die StadtvertreterInnen auch die Möglichkeit, auf Rechtsmittel gegenüber der Kommunalaufsicht zu verzichten. Sollte dem so sein, soll die Festlegung des Abstimmungstages für den Bürgerentscheid in einem weitern Antrag auf den 25.03.2012 erfolgen.

Angela Marxen, Unterstützerin zum Erhalt des selbstverwalteten Jugendkulturzentrums HaK, geht offenbar davon aus, dass die Stadt keinen Widerspruch gegen die Kommunalaufsicht einlegen wird, und wendet sich in einem offenen Brief an Bürgermeister Schönfeld gegen das Abstimmungsdatum. „Da am 6. Mai 2012, Landtagswahlen stattfinden werden, wäre es sinnvoll, jedenfalls unter finanziellen Aspekten, diese beiden Wahlen an einem Tag abzuhalten“, heißt es dort. Marxen weiter: „Da von Seiten der Stadt immer wieder betont wird, dass es an Geld in der Stadtkasse mangelt, frage ich mich, weshalb eine Stadtvertretung diesem gesonderten Wahlverfahren zustimmen sollte, bedeutet es doch in erster Linie einen enormen finanziellen Mehraufwand.“ Sie fordert von Schönfeld eine Erklärung, „weshalb für Jugendkultur in Bad Segeberg die Mittel fehlen, gleichzeitig aber innerhalb von 6 Wochen, 2 Wahlverfahren, die man zusammen legen könnte, mit erheblichem finanziellen Mehraufwand, separat voneinander stattfinden sollen.“ Die Sitzung der Stadtvertretung findet am Dienstag, 31.01.2012 um 18:30 Uhr im Bürgersaal des Rathauses in Bad Segeberg statt.

Ein Kommentar zu diesem Artikel

31.01.2012, 14:59 Uhr Infoarchiv NorderstedtRedaktion:

Zwischenzeitlich wude festgestellt, dass 521 Stimmen ungültig waren. Damit fehlen 143 Stimmen für ein Bürgerbegehren. Die Kommunalaufsicht wird nun entscheiden, ob ggf.  eine Nachfrist eingeräumt wird.