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15000 Sahnehäubchen ...
Mittwoch, 2. Juli 2014, 20:58 Uhr
Hintergrund ist § 16 Abs. 3 des geänderten Wohnraumförderungsgesetzes, der die Belegungsbindung nun rückwirkend bei 35 Jahren deckelt. Der damalige Innenminister Ralf Stegner (SPD) begründete diesen Schritt damit, dass man Wohnungsunternehmen nicht "über ein halbes Jahrhundert und länger vorschreiben" könne, "welches Mieterklientel in den Wohnungen leben soll" (Scan: Infoarchiv).