Knoten Ochsenzoll - Chronologie einer Fehlplanung

Freitag, 30. Januar 2015, 10:00 Uhr
Zebrastreifen am Kreisel, Schild mit Radwegebenutzungspflicht
Auch Zebrastreifen sind juristisch betrachtet keine Radwege und dürfen daher auch nicht mit dem Rad befahren werden. Dennoch sind die Zebrastreifen am Kreisel als benutzungspflichtige Radwege ausgeschildert (Foto: Infoarchiv).