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Montag, 7. Dezember 2009, 23:00 Uhr
§ 6 VersG probates Mittel gegen rechte Störer
Infoarchiv Norderstedt | Das Bezirksamt Hamburg-Nord toleriert den Ausschluss rechtsradikaler Teilnehmer aus Veranstaltungen in von ihm geförderten Einrichtungen, das bestätigte Bezirksamtsleiter Wolfgang Kopitzsch (SPD) kürzlich auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hin. Damit widerspricht Kopitzsch indirekt Gerüchten, nach denen entsprechenden Einrichtungen mit der Streichung von Mitteln gedroht worden sein soll, in denen Neonazis bei einigen oder auch allen Veranstaltungen der Zutritt versammlungsrechtlich untersagt wurde. Tatsächlich, so Kopitzsch in seiner Antwort, sei dem Bezirksamt nur ein Fall bekannt, in dem der § 6 VersG in Anspruch genommen worden ist, außerdem hält dieser Ausschluss ihrer juristischen Prüfung stand, wie die Behörde in einem Vermerk vom 16. November 2009 feststellt.