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Mittwoch, 7. August 2013, 10:28 Uhr

Stadt und Kreis streiten um "Lizenz zum Blitzen"

Abgeblitzt

Infoarchiv Norderstedt | Seit geraumer Zeit streiten sich die Stadt Norderstedt und der Kreis Segeberg über den Betrieb von "Blitzern" zur Geschwindigkeitskontrolle und natürlich um die daraus resultierenden Einnahmen durch Bußgelder.

Die Ausgangslage ist klar: Der Kreis in Person von Landrätin Jutta Hartwieg beharrt darauf, dass es sich bei den Geschwindigkeitskontrollen – auch auf Norderstedter Stadtgebiet - eindeutig um eine Aufgabe des Kreises handelt, und Oberbürgermeister Hans-Joachim Grote würde die Verkehrsüberwachung gerne in städtischer Regie durchführen. Auch wenn es vordergründig um mehr Verkehrssicherheit und die Einführung weiterer Tempo-30-Zonen geht, dreht sich am Ende doch alles wieder einmal nur ums Geld.

Grote ist die Höhe der Kreisumlage ohnehin schon ein Dorn im Auge. Und da will er nicht obendrein auch noch auf potenzielle Einnahmen aus den Geschwindigkeitskontrollen verzichten. Ende Mai hatte die Landrätin, nachdem es schon mehrere Gespräche zwischen den Kontrahenten gegeben hatte, per Pressemitteilung verlauten lassen, dass sie „der Ankündigung Oberbürgermeister Grotes, beim Innenministerium einen Antrag auf Durchführung eigener Geschwindigkeitskontrollen zu stellen und damit dem Kreis die Kompetenz streitig zu machen“, eine klare Absage erteile. Und weiter: „Ein solcher Schritt würde den bestehenden Zuständigkeitsbestimmungen zuwider laufen und das landesweite Verkehrsüberwachungskonzept in Frage stellen. Vielmehr ist hier eine Zusammenarbeit von Stadt und Kreis anzustreben.“ Argumentativ übernimmt die Landrätin schlauerweise das auch von Norderstedt ausgegebene Ziel, das Thema Lärmschutz und Tempo-30-Zonen voran treiben zu wollen.

"Starenkasten" in Einsatzbereitschaft

"Starenkasten" in Einsatzbereitschaft

Zwischenzeitlich ist es nach einem Bericht der Norderstedter Zeitung zu einer Provinzposse allererster Güte gekommen. Ein „Starenkasten“ auf der Segeberger Chaussee wäre nach Straßenbauarbeiten und einer mutwilligen Beschädigung wieder einsatzfähig. Aber mittlerweile sind die Äste eines benachbarten Baumes vor die Linse gewachsen. Die Stadt lässt dazu süffisant verlauten, dass sie den Baum „gern zurückschneiden“ würde, wenn es eine Anfrage des Kreises gäbe. Bisher habe man gar nicht gewusst, dass das Blitzgerät wieder in Betrieb genommen werden sollte. Der Fachbereichsleiter des Kreises, dem der Ast-verdeckt-Linde-Tatbestand noch gar nicht bekannt war, entgegnet formvollendet, dass der Kreis „natürlich auf die Stadt zugehen und darum bitten (wird)“, dass die Äste gestutzt werden. Auf dieser Ebene kommt man offenbar nicht weiter. Und so soll es Ende August zu einem Vermittlungsversuch im Verkehrsministerium auf Ministerialamtsebene kommen. Würde man in diesem Fall ein Blitzgerät zur Kontrolle der Geschwindigkeit bei der Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Stadt und Kreis aufstellen, der „Blitzer“ würde nicht aktiv werden.

Ganz davon abgesehen zeigt ein Norderstedter Beispiel, dass Blitzgeräte nicht nur zum Geldverdienen eingesetzt werden müssen: Die Aufstellung von Blitzgeräten an der Flughafenumgehung Richtung Norderstedt hat dazu geführt, dass dieser Unfallschwerpunkt restlos entschärft wurde. Nur Ortsfremde tappen noch hin und wieder in die Falle. Alle anderen fahren langsamer, vermeiden Unfälle und Geldbußen.

Veröffentlicht in Verkehr mit den Schlagworten Hans-Joachim Grote, Jutta Hartwieg, Kreis Segeberg, Norderstedt