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Donnerstag, 10. Februar 2011, 5:54 Uhr

Rathje-Hoffmann zur Änderung der Gemeindeordnung

Bestellung von Beiräten bleibt bestehen

Infoarchiv Norderstedt | Die gesetzliche Arbeitsgrundlage der kommunalen Beiräte bleibt nach Beschlüssen des Kieler Koalitionsausschusses zur Gemeindeordnung unverändert, das stellt jetzt die Norderstedter Landtagsabgeordnete uns seniorenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Katja Rathje-Hoffmann, fest. Damit tritt sie Befürchtungen des Norderstedter Seniorenbeirats entgegen, der kürzlich einen "Rückschritt" in Bezug auf die Beiräte befürchtet hatte.

Rathje-Hoffmann

Rathje-Hoffmann

Wie Rathje-Hoffmann betont, ist bei den letzten Beschlüssen sowohl der für die Beiräte entscheidende Artikel 47f, als auch die Grundlage für die Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter unverändert geblieben. Nicht gefolgt ist der Koalitionsausschuss aber der Forderung des Landesseniorenbeirats die Einrichtung von Beiräten künftig für alle Kommunen ab 8.000 EinwohnerInnen verbindlich festzuschreiben.

Veröffentlicht in Kommunalpolitik mit den Schlagworten Gemeindeordnung, Katja Rathje-Hoffmann, Seniorenbeirat