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Freitag, 6. Juli 2012, 10:22 Uhr

IG Metall: Ansprüche einfordern!

Christliche Gewerkschaft für Leiharbeit nicht tariffähig

Infoarchiv Norderstedt | Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) war nie tariffähig, ihre Tarifverträge sind von Beginn an unwirksam. Das hat Ende Mai das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Die DGB-Gewerkschaften fordern betroffene LeiharbeiterInnen deshalb auf, fehlende Lohnbestandteile einzuklagen.

Bereits 2010 hatte das BAG entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig ist, eine Unwirksamkei ihrer Tarifverträge aber nur rückwirkend ab Oktober 2009 festgestellt. Das jetzige Urteil (Az.: 1 ABN 27/12, 1 AZB 58/11, 1 AZB 67/11) erklärt jedoch alle von der Dumping-Gewerkschaft jemals abgeschlossenen Verträge für unwirksam. Gegenüber der Zeitschrift "Der Betriebsrat" stellt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Dina Bösch deshalb fest, dass sich "die betroffenen Leiharbeiter (...) nicht mehr auf eine noch ungeklärte Rechtsfrage verweisen lassen" müssen. ArbeitnehmerInnen haben damit die Möglichkeit, den Unterschied zwischen den zu niedrigen Verträgen der CGZP und einer rechtlich zulässigen Entlohnung nachzufordern, am besten mit Hilfe einer Gewerkschaft. Ein von der IG Metall veröffentlichtes Formular zur Geltendmachung haben wir an diese Meldung angehängt.

Neben den Beschäftigten selbst können auch die Sozialversicherungen Nachzahlungen verlangen, denn auch sie haben ja wegen der Dumpinglöhne weniger Beiträge erhalten, als das bei korrekter Entlohnung der Fall gewesen wäre. Nach Angaben der IG Metall hat schon die Prüfung eines Drittels der betroffenen Arbeitgeber Nachzahlungen in Höhe von rund 50 Millionen Euro ergeben.