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Dienstag, 28. Februar 2012, 12:27 Uhr

Fall Thormählen: Führung der Dienstgeschäfte verboten

Infoarchiv Norderstedt | Die Pressemitteilung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist kurz: „Der Hauptausschuss hat … einstimmig beschlossen, Bürgermeister Torsten Thormählen aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte mit sofortiger Wirkung zu verbieten.“

Obwohl so kurz, bleibt sie nicht ohne Widersprüche. Denn die Mitteilung schließt mit dem Hinweis, dass Herr Thormählen zuvor jedoch noch anzuhören sei, und die Anhörung unverzüglich geschehen soll. Nach Informationen des Infoarchivs wurde Thorsten Thormählen während der besagten Sitzung am gestrigen Dienstag allerdings bereits angehört.

Veröffentlicht in Kommunalpolitik mit den Schlagworten Henstedt-Ulzburg, Torsten Thormählen

Ein Kommentar zu diesem Artikel

29.02.2012, 14:53 Uhr AnonymousThormählen

Thormählen beruft sich offenbar auf "Unkenntnis", "Er habe nicht gewusst, dass er Nebeneinkünfte seinem jeweiligen Arbeitgeber hätte angeben müssen." Ach so!
https://www.ndr.de/regional/schleswig-holstein/thormaehlen109.html