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Dienstag, 20. August 2013, 12:21 Uhr

Öffentlichkeit an der Nase herumgeführt?

Fracking die 2.: Harsche Kritik an Umweltminister Habeck

Infoarchiv Norderstedt | Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) reagiert mit Empörung auf das ihrer Meinung nach "widersprüchliche Verhalten des Umweltministers Habeck" zum Thema Fracking.

Vor wenigen Tagen hatte das Kieler Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mitgeteilt, dass das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) der Firma PRD Energy GmbH für den Zeitraum von fünf Jahren eine Erlaubnis für das Aufsuchen von Bodenschätzen im Feld Bramstedt erteilt hatte (wir berichteten). Weiter erklärte das Ministerium, dass das Bergbaurecht einen Rechtsanspruch auf solche Erlaubnisse vorsehe und die Landesregierung keinen Handlungsspielraum habe.

Logo BBU

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Diese Aussagen will die BBU so nicht stehen lassen. Oliver Kalusch vom geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Die Pressemitteilung des Umweltministeriums weist erhebliche Falschdarstellungen auf, um diese Erlaubnis gegenüber der Öffentlichkeit zu rechtfertigen.“ So wurde unterschlagen, dass der Antrag auf eine Erlaubnis abgelehnt werden muss, wenn Versagensgründe gemäß § 11 BBergG (Bundes-Berggesetz) vorliegen. Die Rechtslage verlange eine in die Tiefe gehenden Prüfung. So sei eine Erlaubnis zu verweigern, wenn z.B. „überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung im gesamten zuzuteilenden Feld ausschließen.“ Der BBU weist darauf hin, dass eine solche Prüfung durch die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich stattgefunden hat, mit der Folge, dass ein Aufsuchungsantrag in Nordhessen abgelehnt wurde. „Es ist nicht zu erkennen,, dass sich Umweltminister Robert Habeck in Schleswig-Holstein auch nur im Ansatz diese Mühe gemacht hat“, so der BBU.

Falsch sei auch die Darstellung des Ministeriums, durch die Erlaubnis würden lediglich Claims abgesteckt, um einen Antragsteller vor Konkurrenten zu schützen. Die Erteilung einer Bewilligung habe als eine wesentliche Folge, dass bestimmte zentrale Versagensgründe für eine Gasförderung bei zukünftigen konkreten Vorhaben im Erlaubnisfeld nicht mehr zu berücksichtigen sind, wenn sie zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung bereits bekannt waren. Damit sei Fracking in einem Erlaubnisfeld nur noch schwer zu verhindern. Desweiteren Kritisiert der BBU die Informationspolitik des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums. „Das Umweltministerium verschanzt sich hinter abwegigen Geheimhaltungsvorschriften, um den Bürgern das Recht auf Informationen über beantragte bergrechtliche Erlaubnisse zu nehmen, so Oliver Kausch.

Veröffentlicht in Energiepolitik mit den Schlagworten BBU, Fracking, Oliver Kalusch, Robert Habeck