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Dienstag, 8. Juli 2014, 15:40 Uhr
„Es geht um eine schwere Ehrverletzung“
Kaltenkirchen wird von Ex-Bürgermeister verklagt
Infoarchiv Norderstedt | Weil er die Umstände seiner Abwahl als Bürgermeister im Februar 2011 für rechtswidrig hält, verklagt Stefan Sünwoldt die Stadt Kaltenkirchen.
Das berichtet die Norderstedter Zeitung (NZ) in ihrer aktuellen Ausgabe. Vor mehr als drei Jahren war Sünwoldt mit rund 65% der abgegebenen Stimmen von den BürgerInnen der Stadt abgewählt worden. Vorausgegangen waren jahrelange Querelen zwischen dem damaligen Bürgermeister und den Fraktionen der Stadtvertretung. Sünwoldt war zu dieser Zeit Dauergast in der medialen Berichterstattung der Region. Er ließ keine Gelegenheit aus, sich mit den Fraktionschefs von CDU und FDP anzulegen. Am Ende war das Zerwürfnis mit der Politik so groß, dass auch seine Parteifreunde von der SPD ihre Unterstützung versagten.
Schon damals wetterte der abgewählte Bürgermeister gegen das von der Stadtvertretung ins Rollen gebrachte Abwahlverfahren. Von „niedrigstem Niveau“ und dem Verstoß „gegen jegliche gute Sitte“ war die Rede. Trotzig entschied sich Sünwoldt für eine erneute Kandidatur zur Neuwahl des Bürgermeisters. Eine weitere Kandidatin für das Amt war seinerzeit die FDP-Politikerin Elke Adomeit, die ihrerseits im Dauerstreit mit Sünwoldt lag. Im November 2011 konnten sich beide nicht gegen Hanno Krause (CDU) durchsetzen, der bei der Stichwahl mit 83,7% der Stimmen zum neuen Bürgermeister gewählt wurde.
Sünwoldt blieb in Kaltenkirchen wohnen und musste noch zwei Niederlagen bei der Bewerbung um ein Bürgermeisteramt – in Duisburg und Göppingen – hinnehmen, bevor er sich als Makler selbständig machte. Doch die Ereignisse um seine Abwahl lassen Sünwoldt offenbar keine Ruhe. Gegenüber der NZ vertritt er die Auffassung lange genug gebüßt zu haben. Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig wendet er sich nun gegen das gegen ihn von der Stadtvertretung eingeleitete Abwahlverfahren. Sein Vorwurf: Verletzung der Fürsorgepflicht.
Der Hauptausschuss als Dienstherr des Bürgersmeisters hätte unter dem Vorsitz von Kurt Barkowsky (CDU) bei gravierenden Fehlern in der Amtsführung eine Sitzung einberufen und auf die Pflichtverletzungen hinweisen müssen. Ein anderer dienstlicher Weg wäre die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gewesen. Beide Möglichkeiten wurden nicht wahrgenommen. Zudem geht Sünwoldt nach dem Bericht der NZ davon aus, dass die Stadtvertreterin Elke Adomeit nicht an der Abstimmung zur Eröffnung des Abwahlverfahrens hätte teilnehmen dürfen. Die damalige Bürgervorsteherin hätte die Abstimmung zu einem Zeitpunkt geleitet, als sie schon beschlossen hatte, selbst für das Amt der Bürgermeisterin zu kandidieren.
„Es geht um eine schwere Ehrverletzung“, so Sünwoldt. Neben der politischen Rehabilitation will er durchsetzen, dass ihm die volle reguläre Amtszeit angerechnet wird. Diese würde über den Tag der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand am 11. Mai 2011 hinaus bis zum 31. Mai 2013 laufen. Ob er zusätzlich noch finanzielle Forderungen an die Stadt stellen will, behält sich Sünwoldt vor.