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Dienstag, 22. Oktober 2013, 13:06 Uhr

Beratung in der Bezirksversammlung

Langenhorner Chaussee: Ragwegbenutzungspflicht abschaffen!

Infoarchiv Norderstedt | Die GRÜNE Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat beantragt, die Radwegbenutzungspflicht auf der Langenhorner Chaussee aufzuheben.

Um eines vorweg zu nehmen: Der Antrag wurde auf der Sitzung am 17.10.2013 wegen einer zu umfangreichen Tageordnung nicht mehr behandelt und auf die nächste Sitzung am 11.11.2013 geschoben. An der Problemstellung wird sich bis dahin allerdings nichts geändert haben.

Thorsten Schmidt, Bezirksabgeordneter der GRÜNEN, erklärt: „Wer schon einmal versucht hat, an der Langenhorner Chaussee Rad zu fahren, weiß: Die Radwege dort sind über weite Strecken kaum benutzbar. Zwar schaffen es die meisten Radlerinnen und Radler, irgendwie ohne Unfall an ihr Ziel zu kommen. Doch ist dies nur möglich, weil sie hin und wieder verkehrswidrig auf den Bürgersteig ausweichen und so Menschen gefährden, die dort unterwegs sind.“

Ein Beispiel von vielen... Foto: Bündnis90/Die Grünen

Ein Beispiel von vielen... Foto: Bündnis90/Die Grünen

Denn selbst wenn die Radwege nicht durch Baumwurzeln oder Asphaltschäden unbefahrbar sein sollten, ist eine konsequente Nutzung des nur 80 cm breiten Radweges (die Regelbreite beträgt 1,50 m) unmöglich. Daraus schlussfolgert Schmidt: „Es ist eindeutig: Die Radwege an der Langenhorner Chaussee sind nicht benutzbar. Faktisch unbenutzbare Radwege können aber nicht benutzungspflichtig sein. Daher beantragen wir die Aufhebung der Benutzungspflicht.“

Nach einem Bericht des Hamburger Abendblattes drängt auch Pastor Eckart Drews, der sowohl Anwohner als auch Kopf einer Bürgerinitiative ist, sich des Problems „Langenhorber Chaussee“ anzunehmen. Zuletzt hatte Drews mit der Bürgerinitiative „Keine ZerLIDLung des Käkenflurs“ die Ansiedlung einer LIDL-Filiale verhindert.

Eine Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht würde auch die Möglichkeit eröffnen, mit dem Rad auf die Fahrbahn auszuweichen. Dies wirft allerdings bei den Gegebenheiten der Langenhornder Chaussee ein weiteres Problem auf. Die beiden Fahrspuren sind zusammen nur rund fünf Meter breit. Üblich wären 3,25 Meter je Spur. In der Realität wird die Straße von den Autofahrern vierspurig benutzt, was regelmäßig zu Unfällen führt. Im Artikel des HA wird darauf hingewiesen, dass auf einem kleinen Straßenabschnitt Poller für eine echte Zweispurigkeit sorgen. Eckart Drews wird mit den Worten „Ich frage mich, warum das nicht auch beim Rest der Straße möglich ist“ zitiert.

Thorsten Schmidt, Foto: Bündnis90/Die Grünen

Thorsten Schmidt, Foto: Bündnis90/Die Grünen

Thorsten Schmidt macht für diejenigen, die nicht auf die Straße ausweichen möchten, noch einmal deutlich: „Wenn kein Schild mehr die Benutzungspflicht anzeigt, bedeutet das nicht, dass alle auf der Straße fahren müssen. Stattdessen haben sie die Wahl, ob sie auf der Fahrbahn oder auf dem maroden Radweg fahren wollen.“ Es bleibt abzuwarten, wie sich die Bezirksversammlung am 11.11.2013 zu dem Antrag verhalten wird.