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Dienstag, 14. Februar 2012, 14:53 Uhr

Höchststrafe für fünffachen Frauenmörder

Lebenslang für Hans-Jürgen S.

Infoarchiv Norderstedt | Fast 43 Jahre nach seinem ersten Mord hat das Kieler Landgericht vergangene Woche das Urteil über den fünffachen Frauenmörder Hans-Jürgen S. gefällt: Der 65jährige Henstedt-Ulzburger muss lebenslänglich hinter Gitter.

Foto von der 1984 ermordeten Gabriele Stender

Gabriele STender

S. hatte zwischen Juni 1969 und Februar 1984 insgesamt fünf junge Frauen in Norderstedt, Langenhorn und Quickborn getötet und sich teilweise an ihnen vergangen. Nach seiner letzten Tat, dem Mord an Gabriele Stender am 3. Februar 1984, war der Handwerker noch 27 Jahre unerkannt geblieben, bis neue Untersuchungsmethoden eine Spur zu seinem Bruder ergaben - der zwar selber unschuldig ist, im Rahmen einer Speichelprobe jedoch eine "verdächtige" weil dem Täter ähnliche DNA aufwies.

Vor Gericht entschuldigte sich Hans-Jürgen S. jetzt bei den Angehörigen seiner Opfer: "Es tut mir sehr leid", so der Mann, dem ein Sexualmediziner einen "sadistischen Sexismus" attestierte, "was ich vor mehreren Jahrzehnten gemnacht habe". Seine Verteidiger hatten erfolglos für ein Strafmaß unterhalb von "lebenslänglich" plädiert.

Was hingegen aus der Anzeige geworden ist, die S. im Sommer gegen die Norderstedter Kommunalpolitikerin Ute Oswald (CDU) erstattete, ist hingegen unklar. Oswald hatte im Trubel der Überführung des Serienmörders öffentlich erklärt, S. auf alten Fotos als Exhibitionisten wiederzuerkennen, der sich 1967 (!) in einem Wäldchen bei Norderstedt vor ihr entblößt hatte. Es stellte sich jedoch heraus, dass der Fünffachmörder zu diesem Zeitpunkt außerhalb seinen Wehrdienst ableistete und mangels Führerschein nicht - wie von Oswald angegeben - vor dem Übergriff mit einem Pritschenwagen an ihr vorbeigefahren sein kann.

Veröffentlicht in Polizei & Justiz mit den Schlagworten Langenhorn, Mord, Norderstedt, Ute Oswald