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Mittwoch, 21. September 2011, 14:49 Uhr

Ausländerbehörde Segeberg zeigt Härte

Leezener Familie vor Abschiebung

Infoarchiv Norderstedt | Seit 1999 leben Heriknas und Temur Farojan mit ihren vier Kindern in Deutschland, ihre Söhne Schamo und Slo und ihre Töchter Anna und Chanem gehen allesamt in Leezen zur Schule. Jetzt bereitet die Ausländerbehörde Segeberg die Trennung der Familie vor, weil ein Asylantrag abgelehnt wurde und Heriknas Farojan nicht über gültige Ausweispapieres ihres Herkunftslandes verfügt.

SZ-Artikel zur Situation von Familie Farojan

SZ-Artikel zur Situation von Familie Farojan

Unterstützung erhalten die Betroffenen unter anderem vom Schulleiter der Gemeinschaftsschule Leezen, Thomas Pachaly. Alle Kinder der Familie seien gut integriert, hätten viele Freunde in Leezen und sprechen Deutsch. Die Töchter trainierten zudem Leichtathletik. Für die Ausländerbehörde sind das jedoch keine Argumente: Nach einem Bericht der Segeberger Zeitung (SZ) hatte die Familie 1999 einen Asylantrag gestellt, der jedoch wenig später abgelehnt wurde. Bereits "seit 2001 weiß die Familie, dass sie ausreisen muss" bekräftigte ein Behördenmitarbeiter gegenüber der SZ, auch wenn es immer wieder juristische Versuche gab, die Ausweisung zu verhindern. Für Probleme sorgen auch die fehlenden Papiere für Mutter Heriknas, die die Familie auf dem Weg nach Deutschland verloren haben will. Weil man die aber für eine Abschiebung benötigt, plant die Ausländerbehörde jetzt, die Farojans auseinanderzureißen: Vater und Kinder werden nach Armenien geflogen, die Mutter bleibt hier.

Für den Anwalt der Familie ein Unding, denn die Behörde habe durchaus vorhandene Dokumente schlicht nicht anerkannt: So konnte ein Schriftstück der Pass- und Visaabteilung der armenischen Polizei beschafft werden, aus dem der Aufenthalt Heriknas Farojans im Dorf Lusagüch bis 1998 hervorgeht. Statt das zu prüfen habe die Ausländerbehörde die Abschiebung angekündigt. Der Anwalt weiter: "Wenn wir nachweisen können, dass es nicht an Frau Farojan liegt, sondern die Armenier keine Papiere ausstellen können, dann ist es möglich, eine Aufenthaltsgenehmigung für sie zu erwirken." Außerdem wird offenbar an den Gang zur schleswig-holsteinischen Härtefallkommission gedacht. Der Jurist in Richtung Ausländerbehörde: "Natürlich müssen die Gesetze befolgt werden, aber wir reden hier von Eltern mit Kindern, und da sollten alle Spielräume ausgenutzt werden, auch von den Behörden".