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Dienstag, 6. September 2011, 15:36 Uhr

StadtverteterInnen und BürgerInnen augetrickst?

Verkehrsinitiative: Stadtrat Bosse vertritt falsche Rechtsauffassung

Infoarchiv Norderstedt | Die „Interessengemeinschaft Kein Ausbau der Berliner Allee“ fühlt sich hintergangen. Die Initiative wendet sich gegen den Bebauungsplan 280, Garstedter Dreieck "West", Gebiet: beidseitig Buschweg/zwischen Kohfurth, Friedrichsgaber Weg, Buchenweg (wir berichteten).

Das Logo der Interessengemeinschaft

Das Logo der "Interessengemeinschaft Kein Ausbau der Berliner Allee"

VertreterInnen der Initiative hatten sowohl im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr als auch in der Sitzung der Stadtvertretung im Mai 2011 moniert, dass die Frist zur Abgabe von Einwendungen der BürgerInnen in die Vorweihnachts- und Ferienzeit gefallen sei. Das Ende der Einwendungsfrist war offiziell der 30.12.2010. Die Stadt hatte allerdings auch noch die nach dieser Frist eingegangenen Einwendungen angenommen und in die Abwägungstabelle mit aufgenommen. Auf die Frage, ob denn den BürgerInnen, die ihre Einwendungen erst nach der Frist eingereicht haben, ebenfalls eine Klagemöglichkeit zustände, hatte der zuständige Dezernent und 1. Stadtrat Thomas Bosse eindeutig mit „Ja“ geantwortet. DIE LINKE, die dem Frieden damals schon nicht traute, stellte auf der betreffenden Stadtvertretersitzung dennoch einen Antrag, das gesamte Beteiligungsverfahren zu wiederholen. Dieser Antrag wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Die Initiative wollte auf Nummer sicher gehen und forderte von Stadtrat Bosse eine schriftliche Bestätigung der Klagemöglichkeit für die fraglichen EinwenderInnen. Die Antwort fiel allerdings ein wenig schwammig aus. Im Falle einer Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan, „wird die Stadt sich in ihrer Antragserwiderung nicht darauf berufen, dass die Stellungnahmen zu spät eingegangen sind“, so Bosse in seiner schriftlichen Erwiderung. Und weiter: „Im Gegenteil wird sie das Gericht bitten, das es materiell in dieser Sache entscheidet, da die Stadt diese Stellungnahme ja auch in ihre Abwägung mit eingestellt hat.“ Nach einer gesicherten Rechtsposition hört sich das nicht an.

Das fand auch die Interessengemeinschaft und schaltete die Kommunalaufsicht ein. Und siehe da: Die Kommunalaufsicht bestätigte, dass Einwendungen die nach dem 30.12.2010 eingegangen sind, NICHT zur Klage zugelassen werden und somit die EinwenderInnen KEINE Klagemöglichkeit haben. In einem aktuellen Brief an die StadtvertreterInnen heiß es dazu von Seiten der Interessengemeinschaft: „Wir können nicht beurteilen, ob die falsche Rechtsauffassung absichtlich oder unabsichtlich dort von Herrn Bosse vertreten wurde.“ Jedenfalls sehen sie sich und die StadtvertreterInnen „ausgetrickst“. Auf der heutigen Sitzung der Stadtvertretung im Plenarsaal des Norderstedter Rathauses wird die Interessengemeinschaft wohl die Einwohnerfragestunde nutzen, um von den Fraktionen zu erfahren, wie sie „den Umgang der Stadt Norderstedt mit ihren Bürgern bewertet.“ Beginn der Sitzung ist um 19 Uhr.