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Donnerstag, 26. September 2002, 2:00 Uhr

Dethloff-Schimmer plädiert für "Christliche Barmherzigkeit" gegenüber Abschiebehäftlingen

Disput in LeserInnenbriefen der Norderstedter Zeitung

Olaf Harning | Am 16. September veröffentlichte die Norderstedter Zeitung einen Leserbrief von Peter Finck (Norderstedt):

Der Artikel "Glasmoor: Einsatz für die Abschiebehäftlinge" vom 29. August enthält Aussagen von Frau Fanny Dethloff, Flüchtlingsbeauftragte der Nordelbischen Kirche, die teilweise unzutreffend sind. Dazu im Einzelnen:
1. Ausreisepflichtige Ausländer sind Personen, die aufgrund einer Ausreiseverfügung - in der Regel durch Verwaltungsgerichte bestätigt, d.h. durch ein Klageverfahren - verpflichtet sind, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.
2. Kommen diese Personen dieser Verpflichtung freiwillig nicht nach, nehmen sie in Kauf, dass sie zwangsweise in ihr Heimatland verbracht werden.
3. Es handelt sich hier, wie im Artikel beschrieben, nicht um "Zivilhäftlinge", sondern um Personen, die es in der Regel bewußt in Kauf nehmen, gegen öffentliches Recht zu verstoßen.
4. Nach Ablauf einer Ausreisepflicht halten sich diese Personen, die häufig "untergetaucht" sind, illegal in Deutschland auf. Diese Personen begehen damit eine Straftat und sind damit Straftäter. Das sollte man nicht verniedlichen, wie es Frau Dethloff in der Aussage macht: "Ihr einziges Vergehen ist, dass sie illegal in Deutschland eingereist sind."
5. Gegen die Betreuung der Abschiebehäftlinge habe ich nichts einzuwenden, aber wie bereits angeführt, in der Regel liegt ein eigenes Verschulden vor, dass sich diese Personen in die Lage gebracht haben. Insofern ist eine unbedingte Barmherzigkeit nicht immer zutreffend.

Am 26. September druckte die NZ schließlich die Antwort von Fanny Dethloff:

Ich danke für die juristische Klarstellung, die ich aber gerne am tatsächlichen Verwaltungshandeln messen möchte.
1. Alle Briefe von Ämtern werden in Deutsch zugestellt.
2. Beratung ist oft ein Fremdwort für Ausländerbehörden.
3. Freie Beratungsstellen, die eher Vertrauen genießen, sind angesichts des Arbeitsandrangs vollkommen überlastet.
4. So kommt es dazu, dass viele Menschen ungewollt in eine Lage geraten, sich "illegal" im Lande aufzuhalten.
5. Man kann mit gutem Gewissen und mit Erfahrung in diesem Bereich von einer "Illegalisierung", ja Kriminalisierung von Menschen durch Bürokratie reden.
Es fehlt an Menschenrechtsunterricht in unserem Lande, um einen Blick für Flüchtlinge und ihre Belange zu bekommen. Es kann nicht sein, dass ausländische Väter auf ihre deutschen Kinder verzichten müssen, sie nach einer Abschiebung nie wieder sehen dürfen, nur weil sie viele Rechtsbegriffe vorher nicht verstanden haben.
Ich lade gerne ein, sich dieses Hintergrundwissen anzueignen. Und plädiere weiterhin für eine christliche Barmherzigkeit an diesem Punkt.

Veröffentlicht in Flucht und Migration mit den Schlagworten Norderstedt