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Freitag, 1. Februar 2008, 1:00 Uhr
Die Stadt darf bauen
Oberverwaltungsgericht erlaubt vorgezogene Arbeiten
Info Archiv Norderstedt | Die Entscheidung des OVG basiert vor allem auf dem vorherigen Zugeständnis der Stadt, den Bau des sogenannten "Loops", eines betonierten Rundwegs mit Tribünenanlage, zurückzustellen. Das Oberverwaltungsgericht vertritt die Ansicht, dass die übrigen, jetzt geplanten Maßnahmen, nötigenfalls auf Kosten der Stadt zu beseitigen wären, falls der BUND im Hauptsache-Verfahren obsiegt. Aus diesem Grund bestehe kein Eilbedürfnis für die noch streitigen Arbeiten. Mit der heutigen Entscheidung ist es der Stadt unter anderem erlaubt, 1.000 Bäume zu fällen und zahlreiche Eingriffe in die Landschaft des Stadtparkes vorzunehmen.
Dennoch äußerte sich Dr. Herwig Niehusen, Vorsitzender der Norderstedter Ortsgruppe des BUND heute differenziert: "Wir sind zwar nicht glücklich über diese Zwischenentscheidung, sehen uns aber weiterhin in einer guten Rechtsposition, eine naturverträgliche Umgestaltung der Stadtparkseen zu erreichen. Abgesehen davon, dass wir den Verzicht auf die vorzeitige Betonierung von Loop und Tribüne erreicht haben und das Widerspruchsverfahren hinsichtlich des vorzeitigen Baubeginns noch läuft, steht weiterhin der Planfeststellungsbeschluss aus, mit dem erst über die umstrittene Wasserskianlage, die von der Stadt beantragte Dammbeseitigung sowie über die beabsichtigte Teilzuschüttung des kleinen Sees entschieden werden"
Niehusen kündigte weitere rechtliche Schritte an, zeigte sich aber auch Gesprächsbereit: Der BUND sei bereit, die mit der Stadt begonnenen Gespräche fortzusetzen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.
Der "Loop" mitsamt Treppenanlage auf der Internet-Seite von "Norderstedt-Marketing"