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Mittwoch, 23. Februar 2011, 12:18 Uhr

Jugendkulturzentrum HaK: Unterschriftensammlung läuft

Bürgermeister will Geschichte umschreiben lassen

Ohne Jugend seht ihr alt aus, Transparent HaK

Ohne Jugend seht ihr alt aus, Transparent HaK

Hans-Georg (Felix) Becker | Seit dem 12. Februar 2011 werden für das Bürgerbegehren „Wir wollen Jugendkultur“ zum Erhalt des HaK Unterschriften in Bad Segeberg gesammelt. Die Unterschriftenlisten sind jetzt auch im Internet abrufbar. Auf dieser Seite können ebenso Nicht-Bad-Segeberger zu einer i-Petition gelangen.

Desweiteren veröffentlicht die „Mütter-Initiative für den Erhalt eines Jugendkulturzentrums in Bad Segeberg“ in einem Blog weitere Informationen und Links. Die Kommentarfunktion ist freigeschaltet. Für den Erfolg des Begehrens werden mindestens 1433 Unterschriften benötigt. Derweil werden die Reaktionen des Bad Segeberger Bürgermeisters Dieter Schönfeld (SPD) zunehmend skurril. In einer Beschlussvorlage will Schönfeld beschließen lassen, dass es niemals einen Beschluss der Stadtvertretung gegeben hat, einen neuen Vertrag mit der Interessengemeinschaft selbstverwalteter Jugend in Bad Segeberg e.V. abzuschließen. Das muss man erst einmal verstehen. Am 3. Februar 2009 lehnte die Stadtvertretung mehrheitlich (18:12) einen Antrag der CDU-Fraktion auf Schließung des selbst verwalteten Jugendzentrums „Hotel am Kalkberg“ (HaK) ab. In der gleichen Sitzung wurde mit 20 zu 9 Stimmen (bei einer Enthaltung) dem Antrag der BBS-Fraktion stattgegeben, die Nutzungsvereinbarung mit der Interessengemeinschaft fristgerecht zum 31.12.2010 zu kündigen. Weiter heißt es in dem Beschluss: „Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Vertrag, gültig ab 01.01.2011, ggf. auch früher, unter einvernehmlicher Aufhebung des jetzigen Vertrages zu schließen.“ Eine eindeutige Beschlusslage, sollte man meinen. Bürgermeister Schönfeld sieht das ganz anders und stellt in seinem aktuellen Beschlussvorschlag u.s. fest: „Es hat zu keiner Zeit einen Auftrag der Stadtvertretung an den Bürgermeister gegeben, nach Kündigung der Nutzungsvereinbarung mit der Interessengemeinschaft……einen Folgevertrag zu schließen.“ Weil jedem, der lesen kann, da ein gewisser Widerspruch auffällt, versucht Schönfeld wortreich seine Sicht der Dinge zu erläutern. „Da es nicht möglich ist, jemanden mit einem Vertragsabschluss zu beauftragen, wenn die zukünftigen Vertragsinhalte noch gar nicht benannt, geschweige denn ausverhandelt sind, weil der Vertragspartner zu möglichen Vertragsinhalten noch gar nicht Position bezogen hat, konnte der Bürgermeister auch nicht zu einem Vertragsabschluss verpflichtet werden. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Stadtvertretung gab es weder einen Vertrag, noch einen Vertragsentwurf. Vor dem Hintergrund muss der protokollierte Beschlusstext der Stadtvertretung so verstanden werden, dass der Bürgermeister ermitteln solle, was der Vorstand der Interessengemeinschaft als zukünftige Jugendarbeit im Hotel am Kalkberg verwirklichen will. Bei Übereinstimmung der Interessen beider Parteien, sollte der Bürgermeister die Option haben, über diese interessengleichen Inhalte einen Vertrag zu schließen. Der damalige Bürgermeister hat dem Vorstand der Interessengemeinschaft schriftlich angeboten, mit der Stadt zur Verhandlung eines neuen Vertrages Kontakt aufzunehmen. Darauf hat es keinerlei Reaktionen gegeben. Mithin lag zu keiner Zeit ein Vertragsentwurf vor, zu dessen Abschluss die Stadtvertretung den Bürgermeister hätte verpflichten können.“ Weiter will der Bürgermeister beschließen lassen, dass auf den Vorschlag des rechtlichen Vertreters der Interessengemeinschaft, Rechtsanwalt von Coler, ein Mediationsverfahren durchzuführen, nicht eingegangen wird. Man kann Schönfeld beim Verfassen der Vorlage förmlich vor Wut schnauben hören, wenn er als Höhepunkt von der Stadtvertretung beauftragt werden will , „…zu prüfen, ob eine Schadenersatzklage gegen den Vorstand der Interessengemeinschaft wegen Substanzvernichtung am Gebäude Lübecker Straße 85 grundsätzlich möglich ist und welche Schadenersatzsumme realistisch ist.“ Der Vermögensschaden soll dadurch entstanden sein, dass „die zuletzt agierenden Benutzer den Gebäudezustand …auf Abrissreife heruntergewirtschaftet (haben).“ Die Vorberatungen zu dieser Beschlussvorlage finden am 01. März 2011 im Ausschuss für Soziales, Schule, Kultur und Gesundheit und am 03. März im Haupt-, Finanz und Wirtschaftsförderungsausschuss statt. Die Entscheidung soll dann am 15. März in der Stadtvertretung fallen. Alle Sitzungen werden sicher auf ein breites öffentliches Interesse stoßen.

Veröffentlicht in Alternative Zentren mit den Schlagworten Bad Segeberg, Dieter Schönfeld, Hotel am Kalkberg

Ein Kommentar zu diesem Artikel

01.03.2011, 7:54 Uhr mamabo"...Geschichte umschreiben..."

klasse, genau das will bgm schönfeld: die geschichte umschreiben. und anscheinend hat er dafür helfershelfer gefunden, die ihm die feder spitzen.
vielleicht sollten wir ihn für einen orden vorschlagen:
"den orden wider den tierischen ernst"?
danke für die aufklärende berichterstattung.
mfg