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Mittwoch, 25. Juni 2014, 13:30 Uhr

Konzept für Flüchtlinge und Asylbewerber beschlossen

Wohnraum für 200 Menschen benötigt

Unterkünfte Buchenweg, Foto: Infoarchiv

Unterkünfte Buchenweg, Foto: Infoarchiv

Hans-Georg (Felix) Becker | Der Sozialausschuss stimmte am 19.06.2014 dem Verwaltungsvorschlag für ein Unterbringungskonzept für Flüchtlinge und Asylbewerber einstimmig zu.

Vor dem Hintergrund, dass für die vorhandenen Unterkünfte am Buchenweg und der Lawaetzstraße aufgrund des Alters zeitnah bis mittelfristig Ersatz zu schaffen ist und der zu erwartenden Steigerung der Asylbewerberzahlen, legte die Verwaltung einen umfangreichen Maßnahmenkatalog vor. Anfang der 90er Jahren wurden die sog. Notunterkünfte insbesondere nach dem bundesweiten Ansturm von Spätaussiedlern errichtet. Aufgrund fallender Personenzahlen wurden diese bis ca. 2008 dann kontinuierlich zurück gebaut. „Es war nicht notwendig, neue Unterkünfte bzw. Ersatz zu schaffen“, heißt es in der Vorlage.

Die Unterkunft am Buchenweg hat „bei positiver Betrachtungsweise“ eine Restnutzungsdauer von „vielleicht“ vier Jahren. Danach steht die Fläche aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung. Die Unterkünfte an der Lawaetstraße haben, ebenfalls bei positiver Betrachtungsweise, eine Restnutzungsdauer von fünf Jahren. Hier lässt sich die Fläche dauerhaft sichern. In den vergangenen Jahren wurden zusätzlich die ehemaligen Rentnerwohnungen im Kiefernkamp und einzelne Wohnungen ehemaliger Hausmeister zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt.

Den Angaben der Verwaltung nach steigen die Asylbewerberzahlen seit fünf Jahren wieder, seit dem 2. Halbjahr 2012 deutlich. Die Zuweisungsquote der unterzubringenden Personen vom Kreis auf die Gemeinden wurde zuletzt für das gesamte Jahr 2014 auf 200 Neuzugänge für Norderstedt erhöht. Mit Stand 01.05.2104 rechnet die Stadt in diesem Jahr mit noch 159 Neuzugängen. Dem stehen Unterbringungskapazitäten für max. 89 Personen zur Verfügung. Da die durchschnittliche Verweildauer in den Unterkünften in der Vergangenheit deutlich über einem Jahr lag und zu erwartenden Auszüge schwer zu schätzen sind, besteht aus aktueller Sicht noch ein Fehlbedarf von 70 Plätzen. Andere Unterbringungsmöglichkeiten wie z.B. Hotels, Pensionen oder Kasernen stehen in Norderstedt nicht zur Verfügung. Die Möglichkeit, Wohnungen durch die Stadt anzumieten, „ist in Norderstedt auf Grund der ohnehin schon angespannten Wohnungsmarktlage insbesondere bei preisgünstigem Wohnraum sehr schwierig.“ Die Entwicklungsgesellschaft Norderstedt (EGNo) hatte im vergangenen Jahr einmal die Schaffung von 40 Plätzen durch den Ankauf von günstigen Wohnungen durchkalkuliert. Ergebnis: Kosten von ca. 1,7 Millionen Euro.

Das Konzept sieht für die Zukunft vor, nicht wie bisher „große sondern eher mehrere kleinere Standorte möglichst verteilt über das Stadtgebiet“ zu schaffen. Dabei soll darauf geachtet werden, dass die Nahversorgung mit Lebensmitteln, Ärzten, ÖPNV, Kitas und Schulen gewährleistet ist. Die Größe und Ausstattung der neuen, dauerhaften Unterkünfte soll sich an den Empfehlungen des Flüchtlingsbeauftragten des Landes orientieren. Zudem sollen die dauerhaften Unterkünfte ggf. andere Nutzungen, z.B. für betreutes Wohnen im Alter, ohne unverhältnismäßigen Umbauaufwand zulassen. Allerdings lösen diese zukünftigen Maßnahmen nicht die Probleme durch den aktuell zu erwartenden Andrang.

Alte Schule, neue Asylbewerberunterkunft: Foto: Infoarchiv

Alte Schule, neue Asylbewerber-unterkunft: Foto: Infoarchiv

Kurzfristig soll die städtische Fläche Harkshörner Weg nördlich der Feuerwache Friedrichsgabe für die Herstellung von Wohnraum für ca. 60 Personen in Form von Mobilbau- oder Containerbauweise genutzt werden. Die Miete wird mit ca. 20.500 Euro monatlich veranschlagt. Nach dem Auszug der Gemeinschaftsschule Harksheide (Fadens Tannen) in ihre neuen Räume könnten in den alten Räumen ca. 60 Personen übergangsweise untergebracht werden. Die Umbaukosten liegen bei 202.000 Euro. Die Neu- bzw. Umbauten bei den genannten beiden Standorten würden zwischen 10 und 13 Monaten dauern. Deswegen sollen vorsorglich Mittel von 50 000 Euro für die Anmietung von Wohnraum für den Notfall zur Verfügung gestellt werden.

Die genannten Möglichkeiten können aus baurechtlichen Gründen nur befristet genehmigt, bzw. genutzt werden. Deshalb legte die Verwaltung auch ein Konzept für langfristige Lösungen vor:

  • Fläche neben der ehemaligen Feuerwache Segeberger Chaussee 233, für ca. 35 Personen
  • Fläche Harkshörner Weg nördlich der Feuerwache Friedrichsgabe dauerhafte Nutzung für ca. 60 Personen
  • Fläche im Bereich der jetzigen Unterkunft Lawaetzstraße, dauerhafte Nutzung für ca. 60 Personen

Bei den genannten Vorschlägen müssen teilweise noch die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. die Beteiligung des Landes an den Kosten muss von der Verwaltung  mit dem Innenministerium erörtert werden. Übrigens: Bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften haben die Bewohner eine Benutzungsgebühr nach der Notunterkunftsgebührensatzung der Stadt Norderstedt zu entrichten. Sie beträgt pro Monat für eine Person 189,37 Euro. Aus sozialen Gründen reduziert sie sich für Familien für jede weitere Person um 20 Prozent. Dabei kann die Benutzungsgebühr als Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bewilligt werden und nachher über den Kreis mit dem Land abgerechnet werden. Bestandteil des Beschlusses ist es, dass die Anwohner der genannten Standorte ausführlich über die geplanten Maßnahmen zu informieren sind.

Veröffentlicht in Flucht und Migration mit den Schlagworten Asylbewerber, Norderstedt, Notunterkunft