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Dienstag, 16. Januar 2007, 1:00 Uhr

Neues Schulgesetz für Schleswig-Holstein

Eine Dokumentation der Veränderungen

Von Hans-Georg (Felix) Becker | Nach dem neuen Schulgesetz soll die Förderung der einzelnen SchülerInnen in den Mittelpunkt aller schulischen Arbeiten gestellt werden. Hierfür soll jede Schule verpflichtet werden ein verbindliches Förderkonzept zu entwickeln. Dazu gehört die Arbeit mit Lernplänen, ein Methodenkonzept für alle Fächer, Hilfe bei akuten Lernproblemen und die Zusammenarbeit mit Förderzentren und dem schulpsychologischen Dienst. Außerdem sollen Fortbildungsangebote für die Lehrkräfte und die stärkere Einbeziehung der Eltern verbindlich geregelt werden.

Die Verzahnung von Kindergarten und Schule soll verbessert werden. Dadurch soll erreicht werden, dass kein Kind mehr vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Dafür soll eine flexible Eingangsphase in die Grundschule eingeführt werden - die je nach Entwicklung des Kindes ein bis drei Jahre dauern kann.

Beim Einschulungsgespräch soll bei allen Kindern der Sprachstand festgestellt werden. Je nach Ergebnis sollen die Kinder verpflichtet werden, noch vor der Einschulung spezielle Sprachkurse zu besuchen.

In Zukunft soll die Schule bei allen Schularten durch eine Prüfung mit zentraler Aufgabenstellung abgeschlossen werden. Der Hauptschulabschluss kann dann sowohl auf der Hauptschule als auch am Ende der 9. Klasse aller anderen Schularten absolviert werden. Leistungsschwache SchülerInnen, die mehr Zeit zum Lernen brauchen, haben drei Jahre Zeit, den Hauptschulabschluss zu erwerben.

Das gegliederte Schulsystem soll nach dem Willen der CDU/SPD-Koalition weiter entwickelt werden. So soll es ein Nebeneinander von Schulen des gegliederten Schulwesens und Gemeinschaftsschulen geben können, die sich aus Schulen der Sekundarstufe I (5.-10.Klasse) oder aus Gesamtschulen zusammensetzen. Es sollen also bereits bestehende Schulen organisatorisch miteinander verbunden werden. Wenn diese dann verbundenen Schulen ein gemeinsames pädagogisches Konzept vorlegen, kann daraus eine Gemeinschaftsschule werden. Grundsätzlich gilt: In den Klassen 5 und 6 werden alle Kinder gemeinsam unterrichtet, ab Klasse 7 gibt es daneben noch Differenzierungsangebote. An der Gemeinschaftsschule unterrichten Lehrkräfte aller Schularten und sie sollen als offene Ganztagsschulen gestaltet werden.

Die gymnasiale Oberstufe soll neu geordnet werden. Dazu wird eine Profiloberstufe eingeführt. D.h., dass es verbindliche Fächer wie Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache und ein weiteres ausgewähltes Profilfach mit 4 Stunden pro Woche geben muss. Der Unterricht soll in festen Klassen (Lerngruppen) erfolgen. Die Schulen sollen mindestens zwei Profile (i.d.R. ein fremdsprachliches und ein mathematisch-naturwissenschaftliches) anbieten. Außerdem müssen die SchülerInnen bis zum Abitur zwei von drei naturwissenschaftlichen Fächern sowie die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer (Wirtschaft/Politik, Geschichte und Erdkunde), Religion oder Philosophie, Sport und ein Fach aus Musik, Kunst oder Darstellendem Spiel belegen.

An den Gymnasien soll die Schulzeit ab dem Schuljahr 2008/09 von neun auf acht Jahre verkürzt werden. Das hätte zur Folge, dass die zweite Fremdsprache bereits ab der 6. Klasse (jetzt 7.) und die dritte ab Klasse 8 unterrichtet wird. An den Gesamtschulen soll es bei neun Jahren bleiben, genauso für SchülerInnen, die das Abitur über die Realschule und das Fachgymnasium erwerben.

Brodelnder Saal: Norderstedter Podiumsdiskussion am 22. November im Schulzentrum-Süd.

Veröffentlicht in Soziales mit den Schlagworten CDU, Norderstedt, Schule, SPD