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Samstag, 1. Juli 2006, 2:00 Uhr
Verwaltungsreform contra Demokratie?
Ämter außer Kontrolle
Von Reinhard Pohl | Die Idee der Reform ist, Aufgaben des Landes an die Kommunen abzugeben. Das betrifft den Immissionsschutz, Wasserrecht, Abfallrecht, Arbeitssicherheit und das Katasteramt. Da es aber unsinnig ist, eine Landesaufgabe an 15 Kreisbehörden zu geben, sollen die Kreise gleichzeitig zu vier Verwaltungsregionen zusammengefasst werden. Und da ein Teil der Aufgaben nicht nur vom Land, sondern auch von den Kreisen erledigt wird, die ebenfalls Immissionen kontrollieren und sich um den Abfall kümmern, kann durch Zusammenlegung von Behörden in vier Verwaltungsregionen auch gespart werden. 950 Stellen will das Land an die Kreise bzw. die Verwaltungsregionen abgeben, diese sollen dann ihre Stellen dazu geben und versuchen, 200 oder 300 Stellen insgesamt einzusparen.
Verwaltungsregionen
Der Zuschnitt der Verwaltungsregionen ist umstritten. So gab es bisher einerseits eine Zusammenarbeit der KERN-Region, zu der Kiel und Neumünster sowie die Landkreise Plön und Rendsburg-Eckernförde gehörten. Andererseits arbeiten einige Kreise und Gemeinden rund um Hamburg in der "Metropolregion" zusammen, die Gemeinden gehören zu den Kreisen Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Lauenburg. Diese Gemeinden werden zusammenfassend "Speckgürtel" genannt, weil viele Einwohner dort in Hamburg arbeiten und dort auch die steuerfinanzierte Infrastruktur in Anspruch nehmen, ihre Steuern aber nach deutschem Recht am Schlafort bezahlen. So profitieren die Kreise von Steuerzahlungen, ohne sich allzu sehr an Infrastrukturausgaben, also Öffentlichem Nahverkehr oder Oper und Theater zu beteiligen.
Die Forderung der Gemeinden des Speckgürtels, ihre traditionelle und gewachsene Zusammenarbeit zu honorieren, indem sie jetzt ihre Verwaltungen zusammen legen, wird von der Landesregierung abgelehnt. Sie befürchtet, dadurch könnte der Rest des Landes, zum Beispiel Ostholstein, Plön oder Dithmarschen, "abgehängt" werden.
So sollen jetzt drei der vier Verwaltungsregionen entlang der Autobahnen entstehen: An der Ostsee sollen sich Ostholstein, Stormarn und Lauenburg zusammenschließen und Lübeck als Hauptstadt akzeptieren. An der Nordseeküste gehen Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg zusammen, Itzehoe soll Hauptstadt werden. In der Mitte bleiben dann Segeberg, Rendsburg-Eckernförde, Plön und Neumünster mit Kiel als Hauptstadt, die mit Abstand größte Region. So wird Holstein in drei Regionen geteilt, während Schleswig als vierte Region eine Einheit bleiben soll. Hier sollen sich Nordfriesland und Schleswig-Flensburg mit Flensburg als Hauptstadt vereinigen.
Dabei betrifft die Vereinigung nur die Behörden. Die Kreisgrenzen sollen bestehen bleiben, ebenso die Kreistage als gewählte Kommunalparlamente. Die Kreise, die zu Verwaltungsregionen werden, sollen auch selbst entscheiden, wie der Zusammenschluss erfolgt. So ist es zum Beispiel möglich, die Verwaltungen, die im Hintergrund arbeiten, zusammenzulegen, aber die Verwaltungsstellen für den Publikumsverkehr so beizubehalten oder sogar zusätzliche Anlaufpunkte zu schaffen.
Zusammenlegung von Gemeindeverwaltungen
Von dieser Reform zu unterscheiden ist die Zusammenlegung von Gemeindeverwaltungen. Hier sollen Verwaltungen in Zukunft mindestens für 8000 EinwohnerInnen verantwortlich sein. Schleswig-Holstein ist das Bundesland mit den kleinsten Gemeinden, die knapp 3 Millionen EinwohnerInnen leben auf über 1100 Gemeinden verteilt.
Die Gemeindeverwaltungen wurden schon in der Vergangenheit in "Ämtern" zusammengelegt. Das soll in Zukunft Pflicht werden. Bis zum nächsten Jahr können Gemeinden sich nach Absprache mit dem Innenministerium einigen, wer mit wem zusammen arbeitet - das Innenministerium soll darauf achten, dass bei benachbarten Zusammenschlüssen kein einzelnes Dorf auf der Strecke bleibt. Ausgenommen von der Mindestgröße sind die Inseln, wobei Helgoland bereits überlegt, sich mit anderen Gemeinden in Nordfriesland zusammen zu tun, dafür will man auch die Zugehörigkeit zum Kreis Pinneberg aufgeben.
Auch diese Zusammenarbeit in Ämtern soll die Gemeindegrenzen beibehalten. Das bedeutet, dass die Gemeindevertretungen keine Aufgaben mehr haben als ihre Bürgermeister zu wählen. Diese treffen sich dann in "Amtsausschüssen" und kontrollieren die Verwaltung.
Widerstand
Gegner der vier Verwaltungsregionen auf Landesebene sind vor allem die Landräte. Sie werden jetzt, unabhängig von den Mehrheitsverhältnissen im Kreistag, direkt gewählt und sind Chefs der Verwaltung. In Zukunft sollen sie diese "Macht" teilweise einbüßen, weil sie die Verwaltung der Regionen gemeinsam mit ihren KollegInnen führen sollen, wobei in drei von vier Regionen eine bisher kreisfreie Stadt "Hauptstadt" werden soll.
Beispiel "Südost"
In den letzten Jahren hatte Segeberg hauptsächlich mit Pinneberg kooperiert, zum Beispiel fusionierten die Sparkassen, und innerhalb der "Metropolregion" arbeitete man zusammen. Neumünster, bisher der KERN-Region zugehörig, diskutierte 2005 sehr offensiv, die Eigenständigkeit als Kreis aufzugeben, dann allerdings nicht mit Rendsburg-Eckernförde, sondern mit Segeberg zu verschmelzen.
Stormarn hatte bisher eher Segeberg ignoriert und Lauenburg, auch wegen aggressiver Abwerbung von Betrieben, als Konkurrenten gesehen. Im Dezember 2005 beschloss man aber, sich mit Lauenburg, Segeberg und Neumünster zu einer Verwaltungsregion zusammenzuschließen. Gemeinsamer Nenner war und ist immer die Nähe zu Hamburg einerseits und das Heraushalten von Kiel und insbesondere Lübeck anderseits.
Einerseits wollen die Kreise der Metropolregion beisammen bleiben, also nicht akzeptieren, dass Segeberg zur Region Mitte gehört. Andererseits wollen sie Lübeck draußen halten. Das hat sicherlich nicht so sehr mit der gefühlsmäßig wichtigen Ablehnung der "hanseatischen Arroganz" zu tun, sondern mehr mit der Verschuldung Lübecks und der Befürchtung, nur zu Anhängseln der vorgesehenen Regionalhauptstadt zu werden.
Vor Ort hatten die Kreistage von Ratzeburg, Bad Oldesloe und Segeberg ihr Zusammengehen jeweils mit Zustimmung aller Parteien beschlossen. Die örtlichen Landtagsabgeordneten sind auch für dieses Modell, müssen aber auch an die Stabilität der Koalition im Kieler Landtag denken. So bringen sie noch die Idee ein, Schleswig-Holstein nicht in vier, sondern in fünf Regionen einzuteilen.
Stormarns Landrat Klaus Plöger bezeichnete jüngst in einem Interview die Region Südost als "Zwangsgebilde". Er bezeichnete die Zusammenarbeit der sechs Randkreise Hamburgs als gut und erwähnte die Kopperation mit Lauenburg (gemeinsame Leitstelle für Polizei und Rettungsdienste), mit Ostholstein (gemeinsame Sparkasse), mit Lübeck (Katasteramt) und Segeberg (Wirtschaftsförderung). Als Zukunft und auch als Sparmodell sieht er eher das e-Government, also die Erreichbarkeit von Behörden über das Internet. Klaus Plöger geht jedenfalls davon aus, dass die Verwaltungsregionen nur Vorläufer für die geplanten Großkreise sind. (Hamburger Abendblatt, 16. Mai 2006: "Ein Zwangsgebilde ist Unsinn")
Beispiel Südwest
Gelassener sah das kurz vorher Pinneberg Landrat Wolfgang Grimme. Zwar wollte Pinneberg lieber mit Segeberg zusammen gehen, da es schon eine gemeinsame Sparkasse der beiden Kreise gibt und auch sonst die Zusammenarbeit gut läuft. Allerdings: Mit Steinburg und Dithmarschen bestehen auch schon jetzt gute Kontakte. Als Vorteil nannte er in einem Interview, dass Landes- und Kreisaufgaben in der Region zusammengelegt werden. So gebe es jetzt für die Genehmigung einer Windenergieanlage zwei Genehmigungsinstanzen im Kreis und in Kiel, jetzt müsste sie von der Verwaltung der Region in Itzehoe genehmigt werden. Kreisaufgaben auf die Region verlagern will der Landrat erst mal nicht, somit stellt er auch in Frage, wo beim neuen Modell Einsparungen herkommen sollen. Schließlich werden ja nur Landesaufgaben, die bisher einheitlich wahrgenommen würden, auf vier neue Behörden aufgeteilt.
Allerdings sieht auch Grimme die drohende Auflösung der Kreise und die Schaffung von vier Großkreisen nach der nächsten Landtagswahl. (Hamburger Abendblatt, 3. Mai 2006: "Bürgernähe bleibt auf der Strecke")
Beispiel Mitte
Die Verwaltungsregion Mitte würde mit 975.000 Einwohnern die größte und ist damit auch größer als die ursprüngliche Vorgabe des Innenministers, der eine Spanne von 450.000 bis 850.000 Einwohnern vorgegeben hatte. Segeberg würde auch sofort austreten, wenn das erlaubt wäre, und mit Pinneberg und / oder Stormarn zusammen gehen. Das widersräche aber dem Achsel-Modell von Ralf Stegner.
Der Kreis Plön orientiert sich ohnehin auf Kiel zu, zumal auch die meisten Einwohner des Kreises in Kieler Vororten wohnen. War der Kreis aus der KERN-Region vor kurzem mit viel Getöse ausgetreten, so schleicht er sich momentan, nach der von der CDU verlorenen und vom CDU-Landrat gewonnenen Direktwahl wieder in die Region zurück. Hier käme nur Segeberg dazu, was aufgrund der wirtschaftlichen Stärke Segebergs natürlich als Gewinn gesehen wird, nur für Segeberg scheint es ein Opfer zu sein.
Beispiel Nord
Im Landesteil Schleswig war und ist die Möglichkeit der Zusammenarbeit in einer Verwaltungsregion alternativlos, was den Zuschnitt betrifft. Es gibt nur drei Kreise, diese erreichen mit 451.000 Einwohnern gerade die Mindestgröße einer Region.
Auf der Pressekonferenz, auf der Ralf Stegner die Reform in ihrem konkreten Zuschnitt angekündigte, regte er schon mal sehr offensiv an, Flensburg könnte doch bitte freiwillig seine Selbständigkeit als Kreis aufgeben. Das scheint der Hintergedanken zu sein, die Fördestadt und nicht Schleswig zur Hauptstadt der Region zu bestimmen, Schleswig liegt schließlich für Behördengänge viel zentraler.
Da die drei Kreise ohnehin schon zusammen arbeiten, z.B. gemeinsame Datenverarbeitung betreiben, ist nur die geplante Übertragung von Landesaufgaben wirklich neu.
Beispiel Katasteramt
Die Katasterämter sind für die Vermessung von Grundstücken und Gebäude zuständig. Hier gab es in den letzten Jahren eine erhebliche Reform, die Daten dort wurden vollständig digitalisiert. Da alle Auskünfte jetzt online abgerufen werden können, wurden die Niederlassungen reduziert, es gibt jetzt noch acht in Schleswig-Holstein, die allerdings als Außenstellen einer Landesbehörde fungieren. Je mehr Daten per Internet ausgetauscht werden, desto überflüssiger sind örtliche Büros.
Am 28. Mai 1998 hatte Schleswig-Holstein 17 Katasterämter. Jeder Kreis hatte eines, nur Nordfriesland (Husum / Niebüll) und Ostholstein (Eutin / Oldenburg) hatten zwei. Mit Beschluss der Landesregierung wurden zwei, nämlich die in Niebüll und Oldenburg, abgeschafft. Am 19. Dezember 2000 wurden die Katasterämter Flensburg und Schleswig zusammengelegt, außerdem wurden die in Itzehoe und Pinneberg abgeschafft, ein gemeinsames Katasteramt in Elmshorn eingerichtet.
2005 wurden schließlich die Katasterämter in Bad Oldesloe, Neumünster, Plön, Ratzeburg und Rendsburg abgeschafft. Inzwischen war der gesamte Bestand der Liegenschaftskarten und des Liegenschaftsbuches digitalisiert. Dadurch können Auskünfte auch von Gemeinden abgerufen werden: Für BürgerInnen ist es seitdem oft nur noch ein kurzer Weg zur Information.
Zur Zeit gibt es ein schleswig-holsteinisches Katasteramt mit 700 Stellen und acht Standorten. Wie und warum das jetzt auf vier Regionen verteilt werden soll, obwohl es einen einheitlichen digitalisierten Datenbestand gibt, konnte die Landesregierung bisher nicht schlüssig erklären. Da insgesamt 950 Stellen vom Land auf die Kommunen übergehen sollen, wäre es schon praktisch, das zu erklären, ist doch das Katasteramt der größte Brocken im Gesamtpool.
Landräte sind dagegen
Der schleswig-holsteinische Landkreistag hat sich gegen die Reform ausgesprochen. Die Landräte wollen, dass Landesaufgaben direkt auf die Kreise übertragen werden, ohne eine zusätzliche Verwaltungsebene zu schaffen. Sie argumentieren mit der Bürgerferne der Verwaltungsregionen und damit, Einsparungen seien mit dem Modell nicht zu erwarten.
Obwohl in mehreren Bundesländern inzwischen Gebietsreformen in Arbeit sind, sehr radikal wird jetzt die Reform in Mecklenburg-Vorpommern ausfallen, wollen sie an der kleinteiligen Struktur in Schleswig-Holstein festhalten. Das ist auch nicht anders zu erwarten, schließlich haben die Landräte unter anderem ihren Job zu verlieren.
Abschaffung der Demokratie
Gewichtiger sind die Argumente von links, wie sie Grüne und SSW vortragen. Denn beide Reformen, die Veraltungsreform auf Gemeindeebene und die jetzige Verwaltungsreform aus Landesebene laufen auf eine Abschaffung der Demokratie hinaus.
In der Landesverfassung war ursprünglich geregelt, dass das Land in Gemeinden, Kreisen und dem Bundesland selbst gegliedert ist. Die gewählten Gemeindevertretungen, Kreistage und Landtag sollten die jeweiligen Verwaltungen kontrollieren, die von Bürgermeistern, Landräten und dem Ministerpräsidenten geführt wurde. Es war eine klare Dreiteilung der politischen Ebenen und der Verwaltung.
Die schleichende Einführung der Ämter hat die Demokratie schon auf der untersten Ebene ausgehebelt. In den Gemeinden werden zwar immer noch Gemeindevertretungen gewählt, aber die Verwaltung arbeitet auf der Ebene des Amtes. Kontrolliert wird sie vom Amtsausschuss, dem die Bürgermeister angehören. Selbst wenn es ein Gremium aus den Gemeindevertretungen gibt, gehören diesem zwei, höchstens drei VertreterInnen an - oft sind es reine CDU-Gremien mit ein bisschen SPD-Beteiligung. Die gewählten VertreterInnen anderer Parteien sind auf Amtsebene nicht mehr beteiligt.
Jetzt wird bei der Verwaltung die fünfte Ebene eingezogen, das soll angeblich Kosten sparen. Die Verwaltungsregionen haben einen Vorstand, der wird nicht gewählt, sondern besteht aus den Landräten und Oberbürgermeistern. Außerdem soll ein Kontrollausschuss ("Haushaltsversammlung") eingerichtet werden. Der soll so klein wie möglich sein. Wenn die Kreistage sowie die Ratsversammlungen der Städte nur wenige VertreterInnen entsenden, werden diese den großen Fraktionen angehören.
Es ist möglich, dass tatsächlich die meisten Fragen nicht auf fünf Ebenen verwaltet werden, sondern nur auf zwei Ebenen, wie die Landesregierung behauptet. Nur: Diese zwei Ebenen werden dann die Ämter und die Regionen sein, also die zwei von den fünf Ebenen ohne Parlament. Das scheint das eigentliche Ziel der Verwaltungsreform zu sein. Der Effekt auf der anderen Seite könnte sein, dass die Wahlbeteiligung drastisch sinkt. Zur Wahl des Landrates von Schleswig-Flensburg gingen jetzt im Mai nur noch 23,2 Prozent der Wahlberechtigten, so dass Ralf Stegner vorschlug, diese Direktwahl ganz abzuschaffen.
Übergangsverhandlungen
Mit den Stellen soll auch das dafür vorgesehene Geld an die Kommunen weitergegeben werden. Da den Kommunen aber gleichzeitig mehr als 100 Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich und, oder dem Kommunalen Investitionsfonds weggenommen werden, ist das nur die halbe Wahrheit. Die Kommunen sollen auch Stellen einsparen, indem sie eigene (Kreis-)Behörden mit den aufgeteilten Landesbehörden in den Regionen zusammenlegen.
Erstmal ist es für die Kreise ein Verlust, denn sie bezahlen ihren Angestellten mehr Geld als das Land, das gerade dabei ist, das letzte Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu streichen. Diese höheren Löhne und Gehälter müssen die Kreise selbst aufbringen bzw. auch durch Wiederbesetzungssperren für ausgeschiedene MitarbeiterInnen erwirtschaften.
Die Gleichstellungsbeauftragte von Kiel hat darauf hingewiesen, dass die Wiederbesetzungssperren zu Lasten des weiblichen Anteils in der Führung geht. Solche Fragen werden bisher bei derartigen Reformen kaum mitdiskutiert.
Ungeklärt sind auch noch die Verpflichtungen, Pensionen zu bezahlen. Das Durchschnittsalter der Landesbediensteten, die jetzt zu den Kreisen wechseln sollen, ist älter als 45 Jahre. Während Innenminister Stegner für das Land versicherte, mit der Übertragung der Aufgaben und der MitarbeiterInnen würden auch die Mittel bür Bezahlung und Pensionen mit übertragen, ist der Landkreistag misstrauisch. Aber das gehört natürlich auch zum Verhandlungsszenario.