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Dienstag, 13. Mai 2014, 15:52 Uhr

Polizei widerspricht

PIRATEN: „Wurde „Gefahrengebiet“ im Kreis eingerichtet?

Infoarchiv Norderstedt | In einer Pressemitteilung wirft die Piratenfraktion Segeberg der Polizei vor, von Anfang November 2013 bis Ende März 2014 ein sogenanntes Gefahrengebiet im Kreis eingerichtet zu haben.

Nach der Darstellung der PIRATEN wurden Politik und Öffentlichkeit bisher nicht über diese Maßnahmen informiert. „Somit wurden rund 260.000 Menschen ohne ihr Wissen unter einen Generalverdacht gestellt“, heißt es in er Mitteilung. Man zieht den Vergleich zu Hamburg, nach dem die Betroffenen der dort in der Vergangenheit ausgerufenen zwei dauerhaften Gefahrengebiete zahlenmäßig „nicht einmal im Ansatz der Zahl der Bürger im Kreis Segeberg entsprachen." Da hier Bürger- und Persönlichkeitsrechte verletzt würden, fordert die Piratenfraktion des Segeberger Kreistages „die Einstellung der Praxis und eine umgehende Aufklärung dieser polizeilichen Maßnahme.

Toni Köppen, PIRATEN-Fraktionsvorsitzender , Foto: Piraten Segeberg

Toni Köppen, PIRATEN-Fraktionsvor-sitzender , Foto: Piraten Segeberg

Toni Köppen, Fraktionsvorsitzender der PIRATEN im Kreistag, ist überrascht, dass in der letzten Sitzung des Hauptausschusses die Leitung der Polizeidirektion Segeberg zwar ihren Jahresbericht 2013 vorgelegt habe, aber mit keinem Wort über die Maßnahme berichtet hat: „Hier wurde ganz klar die Chance verpasst, die Abgeordneten über eine rechtlich zweifelhafte Maßnahme zu unterrichten und schlimmstenfalls zu gewinnen.

Polizeidirektion widerspricht der Darstellung

Die Polizeidirektion Segeberg gab durch ihre Pressesprecherin  gegenüber dem Infoarchiv auf Nachfrage an, dass man hier „Äpfel mit Birnen vergleiche“. Der Begriff „Gefahrengebiet“ werde fälschlicherweise verwendet. Die Polizei agiere nach Landesrecht, und zu einer Ausweisung von „Gefahrengebieten“ wie in Hamburg sei es in Segeberg nicht gekommen. Es sei im Kreis hingegen schon jahrelange Praxis, in den Wintermonaten ein sog. „Wohnungseinbruchsschutzkonzept“ zu fahren. Darüber sei die Öffentlichkeit auch mehrfach informiert worden. Die Rechte der Polizei in diesem Fall seien in keiner Weise mit denen der Hamburger Kollegen innerhalb der dortigen „Gefahrengebiete“ vergleichbar.

In der Praxis würden im Rahmen des Konzeptes Sicht- und Anhaltekontrollen in Wohngebieten durchgeführt. Die Umsetzung des Konzeptes basiert auf § 180 Landesverwaltungsgesetz (LVwG). Demnach dürfen Personen befragt werden, „wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass sie Angaben machen können, die für die Aufgabenerfüllung nach § 162 erforderlich sind.“ Dazu dürfen die Ordnungsbehörden und die Polizei Personen zum Zwecke der Befragung kurzfristig anhalten. In der Praxis kann das der Pressesprecherin zufolge so aussehen, dass nachts in einem Wohngebiet auffällige Fahrzeuge angehalten werden und im Rahmen einer Sichtkontrolle und einer Befragung der Fahrzeuginsassen festgestellt wird, ob sich weitere Verdachtsmomente ergeben. Dabei darf es nach dem Gesetz nur zu einer Inaugenscheinnahme, d.h. einer optischen Wahrnehmung ohne Durchsuchung, des Wageninneren einschließlich des Kofferraums kommen. Nach Angaben der Polizeidirektion Segeberg soll diese Maßnahme vor allen Dingen abschreckende Wirkung auf potentielle Einbrecher haben. Das Landesverwaltungsgesetzt sieht allerdings weitreichendere Polizeirechte vor, für den Fall, dass sich weitere Verdachtsmomente ergeben.

Die Forderung der PIRATEN, dass „zumindest im Nachhinein die Fraktionen und die Abgeordneten über die Gründe und die Ereignisse dieser Maßnahmen zeitnah und umfangreich informiert werden“, ist nachvollziehbar. Denn so ganz klar ist die Sachlage offenbar nicht und die Maßnahmen der Polizei müssen auch einer politischen Beurteilung standhalten.