- Themen
- Alternative Zentren
- Arbeit & Kapital
- Behindertenpolitik / Assistenzbedürftige
- Bildung
- Energiepolitik
- Faschismus / Antifaschismus
- Flucht und Migration
- Frauen / Feminismus
- Frieden
- Geschichte
- Internationalismus
- Jugendpolitik
- Kindergärten & Kinderbetreuung
- Kommunalpolitik
- Kultur
- Landesgartenschau & Stadtpark
- Lesbisch/Schwules
- Medien
- Medizinische Versorgung & Gesundheit
- Polizei & Justiz
- Religion
- Repression / Antirepression
- Sonstige
- Soziales
- Sport
- Stadtentwicklung
- Umwelt
- Verkehr
- Artikel Altbestand
- Schlagworte
- Galerien
- Links
- Termine
- Über uns
+ + + ARCHIVIERTER INHALT + + +
Diese Seite kommt aus unserem Archiv und enthält möglicherweise Informationen, die nicht mehr aktuell sind. Bitte beachten Sie das Veröffentlichungsdatum dieser Seite.
Sonntag, 31. Mai 2015, 13:05 Uhr
Miete gebremst
Grundstücksgesellschaft scheitert mit deftigem Sanierungs-Aufschlag
Um diese Wohnungen im Glashütter Fasanenweg streiten Mieter und Eigentümer: Bis 2013 wurden die Geschossbauten umfangreich saniert und mit einem Staffelgeschoss versehen (Foto: Infoarchiv).
Infoarchiv Norderstedt | Während sich die Kieler Landesregierung mit der Umsetzung der "Mietpreisbremse" Zeit lässt, haben 15 MieterInnen im Glashütter Fasanenweg schon einmal ganz alleine Tempo aus der Preisspirale genommen: Vor dem Norderstedter Amtsgericht wehrten sie eine 45prozentige Erhöhung ihrer Mieten ab.
Abgeplatzter Beton an den Balkonbrüstungen, Schäden an der Armierung: Die Häuser im Fasanenweg vor der Sanierung (Foto: privat)
Bereits 2009 hatte die Grundstücksgesellschaft Fasanenweg angekündigt, die Häuser im Fasanenweg 17 bis 51 umfangreich zu sanieren: Neue Bäder, größere Balkone, Mietergärten im Erdgeschoss und eine Wärmedämmfassade - die kleine Siedlung nahe des Schulzentrum Süd stand vor einem Millionenprojekt. Weil der Vermieter Sanierungskosten, die zu einer Erhöhung des Wohnwertes beitragen, mit 11 Prozent pro Jahr auf die Miete aufschlagen darf, teilte die Grundstücksgesellschaft auch gleich mit, dass sich die Miete der 140 Wohnungen von 6,81 auf 8,85 Euro/m2 erhöhen würde.
Schon dieser rund 30prozentige Anstieg war für viele Bewohner ein Schock. Doch als die Mieterhöhung nach Fertigstellung der Maßnahme dann gar 43 Prozent betragen sollte, war das wie ein Zeichen zum Aufbruch: Einige klagten, andere zahlten den Aufschlag einfach nicht und so landete der Streit gleich mehrfach vor dem Norderstedter Amtsgericht. Und noch während die Verfahren liefen, erhielten die Mieter eine zweite Modernisierungsmieterhöhung: Zum 1. Juni 2015 sollte der Mietzins auf nunmehr 11,98 Euro/m2 (plus 75 Prozent) steigen.
"Dieser Betrag liegt weit über dem Höchstwert, den der Norderstedter Mietenspiegel zulässt", kritisiert Kurt Plagemann vom Mieterverein Norderstedt. Er hatte den Mietern schon nach der ersten Erhöhung zur Klage geraten - und erhielt vergangene Woche nun "Rückendeckung" vom Amtsgericht: In sämtlichen 15 Verfahren wurden die ausgesprochenen Erhöhungen für unwirksam erklärt - unter anderem, weil der Vermieter die Kosten für die einzelnen Arbeiten nicht nachvollziehbar voneinander getrennt hat. So war, erläutert Plagemann, für die Betroffenen nicht nachvollziehbar, wo Modernisierungsmaßnahmen vorlagen, deren Kosten anteilig auf die Mieter verteilt werden können und wo der Eigentümer ausschließlich von ihm zu tragende Instandsetzungsarbeiten vorgenommen hat. So nutzte die Gundstücksgesellschaft die Bauphase, um sämtliche Häuser mit einem Staffelgeschoss auszustatten - auf diese Weise entstanden 30 neue Penthouse-Wohnungen. Außerdem hätten Fassaden und Balkone ohnehin umfangreich saniert werden müssen, wie Mieter anhand von gut 900 Fotos nachweisen können, die sie vor Beginn der Arbeiten von den Häusern machten. Die Grundstücksgesellschaft und ihr Geschäftsführer Arnt Bruhns sahen die Häuser hingegen in einwandfreiem Zustand, die Arbeiten hätten lediglich der Modernisierung gedient.
Während der Mieterverein jetzt auf Rückzahlung der gerichtlich "kassierten" Mieterhöhung drängt, will Bruhns den Aufschlag weiterhin durchsetzen. Kein Mieter, kein Vertreter des Mietervereins und kein Anwalt, so der Geschäftsführer gegenüber der Norderstedter Zeitung, habe bislang das Angebot genutzt, die geforderten Belege einzusehen. Er sieht sich nach wie vor im Recht, schließlich seien die Heizkosten in den Wohnungen deutlich gesunken, die meisten Mieter häten die neuen Kosten auch akzeptiert. Den Klägern prophezeite er, am Ende des Rechtsstreits würdenvermutlich sie das Nachsehen haben. Einziges Zugeständis: Die letzte Erhöhung auf 11,98 Euro, hat die Grundstücksgesellschaft mittlerweile schriftlich zurückgezogen - Fortsetzung folgt.