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Mittwoch, 21. Januar 2015, 14:36 Uhr
Kritik an Geruchsbelästigungen "am Rande" thematisiert
CDU besucht Norderstedter Schweinemastbeterieb
(vlnr.) Ruth Weidler, Heiner Rickers MdL, Jens-Walter Bohnenkamp, Katja Rathje Hoffmann MdL und Joachim Brunkhorst, Foto: CDU
Infoarchiv Norderstedt | Die stellvertretende Vorsitzende der CDU Landtagsfraktion Katja Rathje-Hoffmann und ihr Landtagskollege Heiner Rickers, der agrar- und umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, besuchten vergangene Woche den Hof Bohnenkamp am Rantzauer Forstweg in Norderstedt. Die Stadtvertreterin und CDU Ortsvorsitzende in Norderstedt Ruth Weidler und Joachim Brunkhorst (CDU), der Vorsitzende im Norderstedter Umweltausschuss, nahmen am Meinungsaustausch und der Betriebsbesichtigung mit Jens-Walter Bohnenkamp, dem Kreisvorsitzenden des Bauernverbandes teil. Bohnenkamp beklagte nach Mitteilung der CDU die Widersprüche in der Knickschutzverordnung und die zusätzliche Belastung durch z.B. den Filtererlass der Landesregierung. Dies führe in der Landwirtschaft zu Frust und Resignation. Gemeint ist damit wohl der geforderte Einbau von Abluftreinigungsfiltern in großen Schweineställen. Als „groß“ gelten dabei Ställe mit mehr als 2.000 Mastschweinplätzen oder mehr als 750 Sauenplätzen. Der Norderstedter Betrieb zählt mit seinen 130 Zuchtsauen nicht zu den „großen“. Dennoch gab der Betrieb Anlass zu einer Beschwerde von Anwohnern des Wohngebietes rund um das Feuerwehrmuseum.
Ein kurzer Blick zurück. Anlässlich der Einwohnerfragestunde des Umweltausschusses beklagte Ines Elker im September 2014 die „zunehmende Belästigung durch Emissionen des Schweine-mastbetriebes“. Teilbereiche des Wohngebiets würden „z.T. bis zu acht Mal täglich mit einem starken Geruch nach konzentriertem Schweinekot überzogen“, so Elker. Sie bat die Verwaltung um Prüfung des Sachverhalts und fragte an, unter welchen Voraussetzungen die Betriebsgenehmigung erteilt worden sei. Nachdem die Verwaltung ursprünglich von der Zuständigkeit des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Lübeck ausgegangen war, wurde in der schriftlichen Beantwortung der Anfrage festgestellt, dass die Stadt Norderstedt die Baugenehmigung im Jahr 1987 erteilt hatte. Als einzige Auflage ist ein Mindest-Abstandswert von 250 Metern des Betriebes zur nächstgelegenen Wohnbebauung aufgeführt. Dieser Abstand wurde und wird eingehalten. Da keine emissionsrechtlichen Auflagen erteilt wurden, wurde und wird der Betrieb seitens der Stadt nicht überwacht. Das dazu.
Auf Nachfrage des Infoarchivs gab Joachim Brunkhorst an, die Geruchsbelästigung während des Besuchs auf dem Hof Bohnenkamp auch thematisiert zu haben – allerdings nur am Rande. Nachdem die Thematik von der Stadt nicht weiter verfolgt wurde und die Geruchsbelästigungen wieder aufgetreten sein sollen kommt aber vielleicht doch noch Bewegung in die Sache. Brunkhorst gab an, dass Jens-Walter Bohnenkamp ggf. Maßnahmen ergreifen wird, um die Güllebehälter als eventuelle Geruchsquelle ggf. mit einem Geruchsschutz zu versehen. Ein wenig vage, aber immerhin. „Ich habe vor, mich mit der Einwohnerin in Verbindung zu setzen. Ich bin sicher, dass wir eine Einigung erzielen werden“, so der Vorsitzende des Umweltausschusses gegenüber dem Infoarchiv.