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Donnerstag, 10. Mai 2012, 11:34 Uhr

Beschlossen: Beratungszeit und runder Tisch

Kreis: Maßnahmen gegen Leistungsbezieher ausgesetzt

Auszug des Jobcenter-"Drohbriefes"

Der Anstoß des Steines ... oder umgekehrt: Auszug aus dem umstrittenen "Drohbrief" des Jobcenters (Foto: Infoarchiv)

Infoarchiv Norderstedt | In der vergangenen Woche beschloss der Kreissozialausschuss einstimmig die Aussetzung der Maßnahmen gegen Leistungsberechtigte bei den Kosten der Unterkunft (KdU).

Diesem Beschluss war eine monatelange Debatte um das von der Kreisverwaltung in Auftrag gegebene Gutachten zur Mietpreissituation im Kreis Segeberg vorausgegangen. Im Dezember letzten Jahres hatte DIE LINKE erstmalig scharfe Kritik an den gesenkten Mietobergrenzen geübt. Als dann in der Folge Leistungsbezieher vom Jobcenter aufgefordert wurden, sich auf der Grundlage der neuen Mietobergrenzen um eine günstigere Wohnung zu bemühen, zog das Thema schnell weitere Kreise.

Dabei spielte nicht nur die Aufforderung an sich eine Rolle, sondern auch die Art und Weise, die zu einer starken Verunsicherung der Leistungsbezieher führte. Mehrere soziale Beratungs- und Hilfsinstitutionen aus Norderstedt forderten daraufhin von der Landrätin und der Geschäftsführung des Jobcenters Erklärungen zum Zustandekommen des Gutachtens und dessen Inhalten sowie zum skandalösen Vorgehen des Jobcenters. Der Druck auf die Mitglieder des Kreissozialausschusses wurde durch die zunehmende öffentliche Kritik weiter erhöht. Kurz vor der entscheidenden Sitzung des Kreissozialausschusses kam es zusätzlich noch zu einer von allen Fraktionen der Norderstedter Stadtvertretung getragenen Resolution für die Absenkung der Mietobergrenzen. Hatten sich zuvor neben den LINKEN auch schon die CDU und Die GRÜNEN für eine Aussetzung des Verfahrens ausgesprochen kam es nun auf der Sitzung des Kreissozialausschusses auch mit der SPD zu einem einstimmigen Beschluss: Bestandsschutz für alle Betroffenen und Einrichtung eines runden Tisches unter Einbeziehung aller Fraktionen, der Wohnungswirtschaft einschließlich der Genossenschaften. Ziel: In den nächsten sechs Monaten soll in einem transparenten Verfahren eine neue Richtlinie für die Kosten der Unterkunft erarbeitet werden.

Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, dass das Jobcenter alle betroffenen Leistungsbezieher über diesen Beschluss schriftlich unterrichtet und ihre „Drohbriefe“ für gegenstandslos erklärt. Dieses Beispiel macht deutlich, was alles bewegt werden kann, wenn bestehenden Verhältnisse von unterschiedlichen Akteuren mit Nachdruck kritisiert werden.

Veröffentlicht in Soziales mit den Schlagworten Arbeitslose, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, DIE LINKE, Hartz-Gesetze, SPD

Ein Kommentar zu diesem Artikel

15.05.2012, 14:14 Uhr AnonymousHallo, ich bin gerade auf

Hallo,

ich bin gerade auf obigen Beitrag von euch gestoßen und wollte mal darüber aufklären um was es sich bei den von euch benannten sog. "Drohbriefen" handelt und wie man sich angemessen dagegen zur Wehr setzen kann. Eventuell könnt ihr das ja in folgende Beiträge als Tipp für die Betroffenen übernehmen.

Also: Es handelt sich bei solchen "Aufforderungen" oder auch "Aufforderungen zur Mitwirkung" um sogenannte !!! Realakte !!! gegen die man eine Feststellungsklage gemäß § 55 SGG einreichen kann, und wenn einem schon Nachteile daraus erwachsen sind ist auch der Antrag auf eine einstweilige Anordnung gemäß § 86b Abs. 2 SGG (Eilverfahren/Eilklage) möglich. Zu beachten ist dabei insbesondere der § 65 SGB I, Grenzen der Mitwirkung, über den sich die Jobcenter mit schöner Regelmässigkeit einfach hinweg setzen, und die "Kundschaft" mit diversen rechtswidrigen Drohbriefen eindecken, wie es auch in diesem Fall zu beobachten war.

Das sog. "Bildungspaket" war auch so ein noch ziemlich aktuelles Beispiel bei dem sich heraus gestellt hat, das diese illegale Methode der Jobcenter dazu geführt hat, dass die meisten Betroffenen davor zurück schrecken überhaupt noch etwas zu beantragen, weil ihnen sofort in diesen Mitwirkaufforderungen mit totaler Zahlungseinstellung gedroht wird, sobald sie einen Antrag auf Zuschüsse stellen. Das sind die üblen Tricks, die sehr wahrscheinlich von ganz Oben so erdacht worden sind, damit sich solche Asozial-Politiker wie "von der Leyen" mit geheuchelter Menschenfreundlichkeit im Blitzlichtgewitter sonnen können, indem sog. Hilfspakete geschnürt werden, aber im Hinterzimmer schon längst Horden von Referenten ausbaldovert haben, wie man die Hilfebedürftigen effektiv davon abhält, ihre Anspriüche darauf überhaupt geltend machen zu können.

Außerdem bietet die Sozialgesetzgebung seit letzem Jahr die Möglichkeit der Einreichung einer Feststellungsklage gemäß § 55a SGG (zur Feststellung der Ungültigkeit von Satzungen oder Rechtsvorschriften wie hier die willkürliche Festsetzung von Mietobergrenzen) direkt beim zuständigen Landessozialgericht, und auch dort kann man bei bereits eingetretenen schweren Nachteilen direkt einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen, siehe §55a Abs. 6 SGG.

Falls an dem Thema Interesse besteht, stehe ich für Rückfragen gern zur Verfügung, auch wenn es um andere Rechtsfragen geht.