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Mittwoch, 26. Januar 2011, 17:34 Uhr

Kündigungsschutzprozess um Detektiv-Aussagen

Niederlage für Waldemar Link

Unternehmensogo der Waldemar Link GmbH

Unternehmenslogo der Waldemar Link GmbH

Von Olaf Harning | Schwere Schlappe für die Norderstedter Waldemar Link GmbH & Co KG vor dem Hamburger Arbeitsgericht: In einem Kündigungsschutzprozess erklärte Richterin Birgit Voßkühler heute sowohl die außerordentliche-, als auch die ordentliche Kündigung eines 57jährigen Mitarbeiters für unwirksam und die gegen ihn erhobenen Diebstahlsvorwürfe für unglaubwürdig. Bereits im Mai letzten Jahres war ein entsprechendes Strafverfahren gegen Victor Bubritzki vor dem Norderstedter Amtsgericht eingestellt worden, weil sich die Aussagen eines gegen ihn und seine Kollegen under cover eingesetzten Detektives und die anderer Augenzeugen deutlich widersprachen.

Ausgangspunkt der juristischen Auseinandersetzung war offenbar eine Betriebsversammlung im April 2009, auf der Bubritzki sich wortreich über die damals verschärften Arbeitsbedingungen beschwert hatte. Kurz danach, möglicherweise sogar am selben Tag, engagierte die Unternehmensleitung die Berliner Detektei Makowski & Partner, um gegen ihn und seine Kollegen zu ermitteln. Deren Firmenchef Marc Makowski (33), der in Werbeanzeigen mit dem "Sieg für Wahrheit und Gerechtigkeit" wirbt, wurde noch im Mai als angeblicher Praktikant in die Fertigungshalle an der Oststraße eingeschleust.

Mit "Erfolg": Am 16. Juni will Makowski den seit 1975 für Waldemar Link arbeitenden Bubritzki dabei beobachtet haben, wie er eine ca. 450 Euro teure Spezialzange eingewickelt- und in sein Auto gelegt hat. Dort wurde sie dann auch wenig später von der Polizei gefunden, allerdings erstens anders, als von Makowski beschrieben und nicht nur ohne Fingerabdrücke, sondern auch gleich noch ohne DNA-Spuren. Eine Hausdurchsuchung, die kurz nach der "Überführung" im Wohnhaus des Feinmechanikers durchgeführt wurde, konnte derweil weder weiteres Diebesgut zu Tage fördern, noch Hinweise auf von Makowski dort geortete Schwarzarbeiten in größerem Stil. Dazu kommt, dass sich die angeblich gestohlende Zange auschließlich für medizinische Probleme in Operationssälen eignet, quasi unverkäuflich ist und in gebrauchter Form sogar in Schrottkästen der Firma entnommen werden kann. Dennoch kündigte die Waldemar Link GmbH ihrem Mitarbeiter fristlos.

Reichlich seltsam fanden das alles nicht nur Bubritzki selbst und seine 15 Kollegen im Gerichtssaal, sondern auch Arbeitsrichterin Birgit Voßkühler, die auch Vizepräsidentin des Arbeitsgerichts ist. Beendet ist der Prozeß damit jedoch nicht: Zwar dürfte das Unternehmen nach der heutigen Entscheidung kaum darum herumkommen, dem Kläger den Lohn der letzten 18 Monate nachzuzahlen, erst im März jedoch wird über den Weiterbeschäftigungsanspruch Bubritzkis entschieden. Für den Fall, dass die ausgesprochenen Kündigungen vom Gericht kassiert werden, hat das Unternehmen zwischenzeitlich den Antrag gestellt, das Arbeitsverhältnis aufheben zu dürfen, weil eine Weiterbeschäftigung unter anderem durch die öffentichen Vorwürfe Bubritzkis gegen seinen Arbeitgeber "unzumutbar" sei. Fortsetzung folgt.