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Donnerstag, 4. Juni 2009, 21:00 Uhr

Öffentliche Arbeitgeber hadern mit dem Streikrecht

Infoarchiv Norderstedt |  Die Gewerkschaften ver.di und GEW müssen die Arbeitsniederlegungen in den Hamburger Kindertagesstätten und bei den sozialen Berufen bis auf weiteres aussetzen, das geht aus einem gerichtlichen Vergleich hervor, der gestern mit der öffentlichen, Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V. geschlossen wurde. Schon seit Beginn des Streiks, der neben Lohnerhöhungen vor allem um die Anerkennung der hohen Gesundheitsbelastung für ErzieherInnen, SozialpädagogInnen und SozialarbeiterInnen geführt wird, bemühen sich die öffentlichen Arbeitgeber darum, den Arbeitskampf von ver.di und GEW juristisch zu torpedieren. Diese Angriffe, die durch ähnliche Versuche der Deutschen Bahn (gegen die Lokführergewerkschaft GDL) salonfähig gemacht wurden, enden zwar meist an den Landesarbeitsgerichten, führen aber zuvor zu erheblichen Beeinträchtigungen der Kampffähigkeit auf Arbeitnehmerseite und damit zu bedeutenden Einschränkungen des Streikrechts aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz. Im aktuellen Fall ist es nun auch vom Hamburger Landesarbeitsgericht für unzulässig erachtet worden, die Arbeitgeber mit Streiks zur Einrichtung von Gesundheitskommissionen in einer bestimmten Zusammensetzung zu zwingen. Die Gewerkschaften akzeptierten den Vergleich nach einem entsprechenden Wink mit dem Zaunpfahl durch Richter Christian Lesmeister, der wohl ansonsten für die Arbeitgeberseite entschieden hätte. Allerdings künftigte der Hamburger ver.di-Chef Wolfgang Rose bereits an, die Streiks auch in Hamburg schon in der nächsten Woche wieder aufzunehmen - mit leicht veränderten Forderungen. Am 2. und 3. Juni hatten in der Hansestadt mehr als 2.000 KiTa-Beschäftigte die Arbeit niedergelegt, auch in Langenhorn schlossen Einrichtungen der Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten.

Veröffentlicht in Sonstige mit den Schlagworten Gewerkschaften, ver.di