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Montag, 27. Juli 2015, 11:58 Uhr
Expertenanhörung bringt klares Votum für eine neue Satzung
Steilvorlage für den Baumschutz
Infoarchiv Norderstedt | Schwere Schlappe für die Gegner einer Baumschutzsatzung in Norderstedt: Während einer von der CDU initiierten Anhörung im Umweltausschuss sprachen sich die geladenen Experten einhellig für den Baumschutz aus. Die von der Union favorisierte "Baumförderung" laufe ohne entsprechende Satzung ins Leere.
Mit Dr. Katharina Schmidt (NABU Hamburg), Tobias Langguth (BUND Schleswig-Holstein), Heiner Bruns (Umweltamt Münster), dem Düsseldorfer Sachverständigen Dr. Hans-Joachim Schulz, Axel Timmermann (Untere Naturschutzbehörde Segeberg) und dem Geschäftsführer eines Garten- und Landschaftsbaubetriebes hatten sich am 15. Juli gleich sechs namhafte "Baum-Experten" ins Norderstedter Rathaus begeben, um der Kommunalpolitik beim Thema "Baumförderung" auf die Sprünge zu helfen. Doch zur Überraschung der Ausschussmitglieder und wohl vor allem von deren Vorsitzenden Joachim Brunckhorst (CDU), redeten die Experten statt Baumförderung vor allem dem Baumschutz das Wort - und rechneten mal eben vor, dass für den Nutzen eines gefällten Altbaumes rund 200 Jungbäume gepflanzt werden müssten. Einhellige Meinung deshalb: Eine Baumförderung ohne gleichzeitigen Baumschutz ist völlig wertlos.
Für Brunckhorst ein verheerendes Ergebnis, hatte er mit der Anhörung doch ganz offensichtlich versucht, eine Alternative zur seit Monaten in der Diskussion befindlichen Baumschutzsatzung zu entwickeln. Auch die Anhörung selbst war deshalb im Vorfeld umstritten - und die Zusammensetzung der Expertenrunde wurde heiß debattiert: Dabei setzten CDU, SPD und FDP am Ende durch, dass zwei lokale Experten - bekannte BefürworterInnen einer Baumschutzsatzung - nicht angehört wurden.
Baumschutz & Co
Baumschutzsatzungen gehen auf § 29 Bundesnaturschutzgesetz zurück und regeln i.d.R. den Schutz von Bäumen ab einem festgesetzten Baumumfang oder ab einem festgesetzten Alter.
Der aktuelle Entwurf für Norderstedt sieht einen Schutz für Bäume vor, die in 1,30 Metern Höhe einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern aufweisen. Ihre Fällung wäre danach nur auf Antrag möglich und würde eine Ersatzpflanzung erfordern. Vom Schutz ausgenommen wären Obstbäume und auch alle schnell wachsenden Baumarten, z.B. Birken, Weiden oder Pappeln.
Die erste Norderstedter Baumschutzsatzung war 2004 von einer damals mit absoluter Mehrheit ausgestatteten CDU gekippt worden. 2011 scheiterte ein Antrag der LINKEN auf Wiedereinführung, jetzt versuchen es GRÜNE, LINKE, WIN und Teile der SPD gemeinsam.
Wieder aufgeflammt war die Diskussion im Juni 2014, als LINKE, GRÜNE, WIN und auch die SPD die Verwaltung gegen die Stimmen von CDU und FDP beauftragten, eine neue Baumschutzsatzung zu erarbeiten. Doch weil die SPD beim Thema schwankt, verzögerte sich die Umsetzung in der Folge mehrfach - und mit dem Thema "Baumförderung" brachte die CDU schließlich eine Art Gegenvorschlag an den Start. Der hat sich nach der Anhörung nun zwar inhaltlich erledigt - ob das aber die politische Gemengelage neu sortiert, bleibt abzuwarten. Am Sitzungsende gab es jedenfalls schon erste Signale für eine Mehrheit pro Baumschutzsatzung.
Peter Goetzke, umweltpolitischer Sprecher der Norderstedter GRÜNEN, würde das sehr begrüßen. Zusammen mit den LINKEN hat sich seine Partei vehement für den Baumschutz eingesetzt: "Der Wert eines Baumes dar sich nicht nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten bemessen, es gibt auch eine Wohlfahrtswirkung von Bäumen", betont er. So verbesserten Bäume das Stadtklima, senkten die innerstädtischen Temperaturen und schützten Fassaden und Straßenoberflächen. Und schließlich entwickelten auch die Bürger eine emotionale Bindung an "ihre Bäume": Das sei, so Goetzke, "an den zum Teil sehr lebhaften Reaktionen zu ermessen, wenn ein nicht ausreichend kommunizierter Eingriff stattgefunden hat."