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Mittwoch, 31. Oktober 2012, 16:59 Uhr

Eilantrag abgelehnt

Stromtrassen: Henstedt-Ulzburg verzichtet auf Mitspracherecht

Infoarchiv Norderstedt | Per Eilantrag wollte die WHU bewirken, dass sich Henstedt-Ulzburg an dem Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan mit einer Stellungnahme gegenüber der Bundesnetzagentur beteiligt. Daraus wurde gestern im Finanz- und Wirtschaftsausschuss nichts.

Es war Eile geboten, die Frist zur Stellungnahme läuft am 02.11.2012 ab, aber außer den WHU-Mitgliedern stimmte niemand für den Antrag. Zugegeben, die Materie ist kompliziert. Aber die vorhandenen Einwirkungsmöglichkeiten nicht zu nutzen, ist schon ein starkes Stück.

In dem Antrag wurde die geplante Verlegung der Nord-Süd-Trasse der Hochspannungsleitung an die Autobahn begrüßt. Allerdings sollte die Bundesnetzagentur aufgefordert werden, die Ost-West-Trasse „Lübeck-Kaltenkirchen nicht auf 380kV aufzurüsten und die vorhandene Leitung nicht …..in den Raum Kaltenkirchen über Henstedt-Ulzburger Gebiet zu verschwenken oder zu verlängern und im Raum Kaltenkirchen keine neue Schaltanlage/Konverterstation zu errichten.“ Die gleiche Forderung sollte für die Trasse Itzehoe-Kaltenkirchen gestellt werden. Die beiden Maßnahmen werden vom Übertragungsnetzbetreiber Tennet als notwendig erachtet. Begründet wird dies mit dem starken Anstieg erneuerbarer Energien im Raum Schleswig-Holstein, und dass die vorhandene Netzstruktur nicht mehr bedarfsgerecht sei. Die WHU stellte jedoch fest, dass diese Angaben nicht mit den Auskünften der Bundesnetzagentur übereinstimmen. Bei der von der Bundesnetzagentur genannten erwarteten Strommenge sei eine zusätzliche Konverterstation im Raum Kaltenkirchen nicht erforderlich. Der geplante Leitungsbau sei deutlich überdimensioniert. Gleiches gelte für die Trasse Itzehoe-Kaltenkirchen, so die WHU in ihrer Antragbegründung. Beide Netzausbaumaßnahmen könnten durch Freileitungs-Monitoring vermieden werden.

Wichtig ist, dass nach Ablauf der Konsultationsphase die von der Bundesnetzagentur festzustellende Netzkapazität im Bundesbedarfsplan als Gesetz festgeschrieben wird. Nun hätte man sich ja vielleicht noch über den Inhalt des Antrages während der Ausschusssitzung streiten können, aber selbst diese Diskussion fand nicht statt. In der Norderstedter Zeitung wird Siegfried Ramcke, zweiter stellvertretender Bürgermeister, zitiert: „Der Antrag wurde abgelehnt, weil wir es nicht beurteilen können.“ Wie schon erwähnt, die Gesamtthematik ist kompliziert, aber die Frist zur Stellungnahmen läuft bereits seit Anfang September. Und von Kaltenkirchen und Alveslohe wurden Stellungnahmen abgegeben. Vor diesem Hintergrund wirkt eine Äußerung von Bürgermeisterin Elisabeth von Bressensdorf gegenüber den Henstedt-Ulzburger Nachrichten umso befremdlicher: „Wir sind zu keiner Stellungnahme aufgefordert worden, das Konsultationsverfahren ist mir nicht bekannt.“