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Kreissozialausschuss setzt umstrittene Mietobergrenzen aus

Jobcenter widerruft "Drohbriefe"

03.06.12 | Das war überfällig: Nachdem der Sozialausschuss des Kreises Segeberg bereits Anfang Mai eine Art "Bestandsschutz" für die bisher anerkannten Mieten von BezieherInnen von Transferleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beschlossen hatte, nimmt das Jobcenter jetzt seine Umzugsaufforderungen zurück.  >>> Weiter...

Schrei nach Mindestlohn

Die Jobcenter-Geschäftsführung im Hauptausschuss des Kreises Segeberg

Tabelle der Miethöchstgrenzen im Kreis Segeberg

24.02.12 | Im Kreis Segeberg wird weiter über die Arbeit des Jobcenters diskutiert. Weil nach einer teils erklärungsbedürftigen Absenkung der Miethöchstgrenzen durch den Kreis viele Hartz-IV-EmpfängerInnen dazu gedrängt werden, den nun plötzlich „überhöhten“ Mietanteil selber zu tragen, beschäftigten sich nacheinander der Sozial- und Hauptausschuss des Kreises mit dem Thema. Am Rande überraschte Jobcenter-Geschäftsführer Michael Knapp dabei mit offenherzigen Aussagen: „Sie sehen“, rief er den Ausschussmitgliedern nach einem Vortrag zu, „die Lage schreit geradezu nach einem Mindestlohn“.  >>> Weiter...

26,37 Euro und ihre Folgen

Sozialwohnung zu teuer: Jobcenter verlangt Umzug

Ausschnitt aus dem Schreiben des Jobcenters

06.02.12 | Bereits seit 2005 wohnt Erika Seemann in einer sogenannten "Paragraph-5-Schein-Wohnung". Damals zog die heute 63jährige Norderstedterin um, weil sie ein den Bedingungen der Hartz-Gesetze entsprechendes Heim benötigte. Doch jetzt ist auch ihre Sozialwohnung zu teuer: Nach einer Absenkung der "Miethöchstgrenzen" für EmpfängerInnen von Transferleistungen im Kreis Segeberg soll die behinderte und an Krebs erkrankte Frau den monatlichen Fehlbetrag von 26,37 Euro selber tragen oder umziehen - notfalls in das "günstigere Umfeld von Norderstedt".  >>> Weiter...

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