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26,37 Euro und ihre Folgen

Sozialwohnung zu teuer: Jobcenter verlangt Umzug

Ausschnitt aus dem Schreiben des Jobcenters

06.02.12 | Bereits seit 2005 wohnt Erika Seemann in einer sogenannten "Paragraph-5-Schein-Wohnung". Damals zog die heute 63jährige Norderstedterin um, weil sie ein den Bedingungen der Hartz-Gesetze entsprechendes Heim benötigte. Doch jetzt ist auch ihre Sozialwohnung zu teuer: Nach einer Absenkung der "Miethöchstgrenzen" für EmpfängerInnen von Transferleistungen im Kreis Segeberg soll die behinderte und an Krebs erkrankte Frau den monatlichen Fehlbetrag von 26,37 Euro selber tragen oder umziehen - notfalls in das "günstigere Umfeld von Norderstedt".  >>> Weiter...

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