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Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

Hilfe oder stumpfes Schwert?

30.10.14 | Ein schwerbehinderter Angestellter, der am Arbeitsplatz masturbiert- und damit eine Kollegin belästigt haben soll. Ein Arbeitgeber, der diesen Verdacht schnell als verbriefte Wahrheit wertet und dem Beschuldigten kündigt. Ein Fall für seichte Gemüter ist er nicht gerade, der Konflikt, den Ilyas D. und sein Arbeitgeber da ausfechten.  >>> Weiter...

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