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Kreuzungsgetümmel

Legal, illegal, sch....egal

Ein "Verkehrsknoten" ... im wahrsten Sinne des Wortes. (Foto: Infoarchiv)

Die gesetzliche Regelung ist eindeutig: Laut §11 StVO darf "trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung (...) einfahren, wenn er auf ihr warten müßte." Daran halten tun sich AutofahrerInnen jedoch kaum, jedenfalls nicht auf den wesentlichen Verkehrsknoten in Norderstedt.

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