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Freitag, 3. Juli 2009, 17:30 Uhr

"Er wollte nur zu seiner Wohnung"

Demonstration für Robert N.

Infoarchiv Norderstedt | 

"Er wollte nur zu seiner Wohnung"

Tag für Tag muss Mensch mit anschauen wie die Justiz rabiat den staatlichen Rassismus praktiziert und unterstützt. Dafür ist nicht nur die rechtspolitische Einstellung eines/einer RichterIn, sondern genauso das Handeln der Polizei verantwortlich. Polizei und Justiz sind bekannt dafür alles erdenklich Mögliche einzusetzen um, ihrer Meinung nach, vermeintlich Schuldige zu bestrafen. Dabei werden oft die humanen Rechte bewusst nicht beachtet und geschützt.

Wovon reden wir?

Wir wollen den Fall des Nigerianers Robert Nwanna ansprechen. Nwanna musste sich gefallen lassen, wie die Polizei und Justiz versucht, ihn in einem Verfahren, indem er unserer Meinung nach eindeutig unschuldig ist, als schuldiger Straftäter abzustempeln.

Die Rede ist von einem Vorfall im Jahr 2005. Abgesehen davon, dass sich Nwanna und seine Verlobte täglich rassistische Äußerungen anhören mussten, spielte sich am 26.05.2005 ein dramatisches Ereignis ab. "Der Mann wollte ganz einfach vorbeigehen, er wollte nur zu seiner Wohnung", bestätigt ein Nachbar, der den Vorfall beobachtete. Gegen 19 Uhr begibt er sich nach einem kurzen Einkauf auf den Heimweg. Etwa 50 Meter vor seiner Erdgeschosswohnung hält sich eine Gruppe von ungefähr 15 junger Personen auf. Der grölende Haufen ist zu diesem Zeitpunkt schon entsprechend betrunken.
Robert Nwanna reagiert auf die nazistischen Beschimpfungen nicht und versucht der Gruppe aus dem Weg zu gehen. Als der, bei der Polizei, schon bekannte Artur Krug seinen Weg kreuzt und ihn ins Gesicht schlägt, versucht Nwanna in Richtung Hauseingang zu flüchten. Nachdem Robert es gerade noch im letzten Moment schafft seine Wohnung zu betreten, schlägt und tritt der braune Haufen mit voller Kraft gegen die Tür, bis sie letztendlich zu Bruch geht. In Todesangst um seine Familie, entscheidet er sich die Wohnung, durch das Küchenfenster, zu verlassen. Damit wollte er die Nazis von seiner Wohnungstür weglocken und wieder auf sich aufmerksam machen.
Die 15 Personen lassen von der Tür ab und umzingeln Robert. Artur Krug, vorerst bewaffnet mit einem Messer, lässt sich von seinem Kameraden eine Golfschläger reichen. Er trifft den Nigerianer damit mehrfach im Brustbereich. In der eindeutigen Notwehrsituation, wird Krug von Nwanna im Schulterbereich mit einem Messer getroffen. Nwanna sucht danach sofort die Flucht auf und sucht keine weitere körperliche Auseinandersetzung.

Der Kriminalhauptkommissar Tiemann notiert, dass neben Nwanna auch seine Verlobte mit auf dem Revier war und ergänzt: "Dabei war auch ein circa anderthalb Jahre altes weibliches Kleinkind, augenscheinlich eine Mulattin." Dass solch eine rassistische Äußerung von einem Beamten kommt, ist mehr als erschreckend. Des Weiteren ist es zu kritisieren, dass trotz Nwannas Beschwerde auf Grund starker Schmerzen, der zuständige Arzt erst 14 Stunden nach der Ingewahrsamnahme eingeschaltet wird.

Die damalige Kieler Staatsanwältin sieht von Anfang an die Schuld bei Nwanna. Nach mehreren Verhandlungen, auch gegen die Rassisten, welche aber fallen gelassen wurden, wurde am 24.06.09 das Urteil ausgesprochen. Für sechs Monate Freiheitsstrafe auf zwei Jahre Bewährung entscheidet sich der zuständige Richter.

Abgesehen davon, dass der Richter die Tatsachen verdreht und bei der Urteilsbegründung falsche Aspekte dazu erfindet und entscheidende Fakten weglässt, halten wir das Urteil für mehr als unangebracht! Da Nwanna in klarer Notwehr gehandelt hat, halten wir einen Freispruch für zutreffend!

SOLIDARISIERT EUCH MIT ROBERT NWANNA!


PLAN-B ANTIFA SEGEBERG

Freitag, 3. Juli 2009, 17:30 Uhr, Marktplatz Bad Segeberg
Eintritt: frei
Veröffentlicht in Faschismus/Antifaschismus mit den Schlagworten Antifa, Polizei